- Pressemitteilung BoxID 687846
Elbvertiefung: Bei den Fakten bleiben!
BUND, NABU und WWF weisen darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss zur geplanten Elbvertiefung weiterhin rechtswidrig und nicht vollziehbar ist / Neue Ausgleich-/Eingriffsbilanzierung bleibt komplexe Herausforderung
„Der Sachstand ist, dass die geplanten Baggerarbeiten nicht umgesetzt werden dürfen. Es liegt aufgrund von Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht keine rechtmäßige Genehmigung vor. Es bleibt abzuwarten, welche Planergänzungen die Behörden vorlegen werden, um die Umweltfolgen wirksam auszugleichen. Wir halten den Eingriff in die Tideelbe weiterhin für ökologisch nicht vertretbar und werden die nun für Januar 2018 angekündigten Unterlagen sehr genau studieren“, so die Verbände.
Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF gehen davon aus, dass die erforderliche neue Eingriffs- und Ausgleichsbilanz umfassend und nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt werden muss. Ein entsprechender Standard wird auch seitens des BVerwG gerade dann als notwendig erachtet, wenn es - wie hier an der Tideelbe - um die Bedrohung von besonders geschützten Arten und Lebensräumen geht (siehe auch BVerwG Entscheidung Halle-Westumfahrung; 9 A 20.05). Die neu zu erstellende Bilanz muss daher nach Auffassung der Umweltverbände auch eine Aktualisierung der völlig veralteten Berechnungen der Bundesanstalt für Wasserbau umfassen, auf denen u. a. die Ausgleichbilanzierung aufbaut.
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