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David Kröll
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BIVA fordert Freigabe der Daten der MDK-Prüfberichte
Stellungnahme zm Vorschlag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung zu einem neuen Konzept für den "Pflege-TÜV"
Die bislang gewählte Form der Veröffentlichung beruht auf einer Vereinbarung zwischen Anbietern und Pflegekassen. Dabei stand das Verbraucherinteresse nicht im Vordergrund. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige haben sie nur einen geringen Aussagewert und Vergleiche zwischen den Einrichtungen sind kaum möglich. Dies wurde bislang durch die irreführenden Schulnoten kaschiert. In Zukunft müsste jeder Verbraucher 49 bis 77 Einzelergebnisse betrachten oder einer Zusammenfassung durch die Kassen vertrauen. Durch eine Freigabe der Daten kann nach Meinung von Stegger am ehesten durch verbraucherorientierte Organisationen eine neutrale und nutzerfreundliche Darstellung der Prüfergebnisse für die lange Übergangszeit bis 2018 ermöglicht werden.
Als positiv bewertet Stegger, dass erstmalig in dem neuen Pflegequalitätsausschuss, der über die Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungen ab 2018 entscheiden soll, auch die Verbände der Pflegebedürftigen mit Stimmrecht beteiligt werden sollen. "Etwa die Hälfte der Gelder, die in die Pflege fließen, wird direkt von den Pflegebedürftigen bezahlt. Deren Interessenverbände hatten aber bislang keinerlei Möglichkeiten über die Qualitätsmessung in der Pflege mitzuentscheiden. Eine Änderung ist lange überfällig."
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