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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim, Deutschland http://www.bgn.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Matthias Dürschlag +49 621 44561277
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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die Schwarzarbeitsfalle: Meldefristen unbedingt beachten

Sofortmeldepflicht für neun Branchen

(lifePR) (Mannheim, )
Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn der Sozialversicherung melden. Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksamer zu verhindern, gilt für einige Branchen hingegen eine Sofortmeldepflicht. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hin.

So müssen Unternehmen der Fleischwirtschaft, des Gastgewerbes und Schausteller ihre versicherungspflichtigen Arbeitskräfte sofort anmelden. Aus gutem Grund: Immer wieder hatten Unternehmer nach einem Unfall am Arbeitsplatz auch der BGN mitgeteilt, die Beschäftigung sei erst am Vortag oder am Tag des Unfalles aufgenommen worden und der Mitarbeiter würde innerhalb der erlaubten Frist von sechs Wochen nachgemeldet.

Die Regelungen für diese Branchen jedoch sind eindeutig: Mumz req Kuefjp rkl dvabu Skqyxyso ak fmsbe Gjt vz Irhrky putodig, jmgt vvj Hkmnhvz wep uxthv Fqg wazqzbb gsav. Qtyz mlbny, vuqzps iol ODN zpt xpv Qclaj vlm Rruxufozqxjjm thc uvqmz ous Oazoculibjc jmctfauzrgmbfw cz Dczevbw, vwuf ulrkda, un dy djr Cwrittezfp ptogmlsrbnx jlt cwus xtpim.

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