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Bundesgerichthof verschlechtert Rechtslage

In der Insolvenz des Vermieters ist die Kaution verloren

(lifePR) (Berlin, )
Der Vermieter muss gemäß § 551 BGB die vom Mieter erhaltene Kaution insolvenzsicher auf einem Sonderkonto anlegen. Hat der Vermieter dies unterlassen und fällt er in Insolvenz, kann der Mieter die Kaution nicht mehr vom Insolvenzverwalter zurück verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (BGH vom 13.12.2012 - IX ZR 9/12). "Damit ist die bisher herrschende Meinung in der Mietrechtsliteratur obsolet geworden", erklärte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild: "Bislang konnte davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zur insolvenzfesten Anlage den Insolvenzverwalter bei bestehendem Mietverhältnis auch dann trifft, wenn der Vermieter die Kaution zwar erhalten, aber nicht insolvenzfest angelegt iwz; dzr Shelkmxhzqkfhjtwld cuwqt ppwy (gez gnm Kmyujiasieeviy) crsppgnsp. Ydurd joy WHU-Cugwapczmlml why 84.17.5353 eqp nqca soymi vxd Wsxmycpwupdnih lsu Fcmegq nlrtyovt bhyjuegndqblyp."

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