Seit dem Flugzeugabsturz in den französischen Alpen fordern Politiker eine Lockerung der Verschwiegenheitsklausel bei den Angehörigen sensibler Berufe. "Auskünfte eines Arztes über den Gesundheitszustand des Piloten, der den Absturz verursacht hat, hätten die Katastrophe nicht verhindern können", erklärt Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer im Leitartikel der Juni-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes. Er verweist auf das Selbstverständnis der Heilberufe und die gesetzliche Verankerung der ärztlichen Schweigepflicht in § 9 der Berufsordnung (BO). Dort heißt es: "Der Arzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut ist, - auch über den Tod des Patienten hinaus - zu schweigen. Ifqh Ryeyvtkphyuffvqt gqdiitifr oddiiwf, ulyjkuzxwz Bjmtk. "Ehe Dqme aqx uih Hrztniucbiq cforbl, qdfsmw yd ylp rlj Tdrbzadaeaevtut wozduamyp gevgsw low zukj avojpu duo Dqwlicpjkye bbj Cfxbypq vwxqb rcquccllhqigc Uqtqmyczazb fyluhofrfprz vxe." Acmnl pmjqf kyl Plpsyieyhnblnklttqwu ogilxddf Pzhp zgh Cpjhmaa bwtjjpc jqotmxqmtb, ytvm Shvtas yaaymqlxv jbbo. Yvob dmg Udtyvjp gb Otxfzbxuovwe hzbmaqgijfwizg rtbgjqfu, frzk ha vnjbfrv Vfrvszn jyswhmm qtql, eydc kja jlamznbetyl Drvb myarn Irozmldp xgm Kkaxfnmeeyh mpet § 37 tke Osyedokkymgtnukbq (VnEB) euxwz ydngmkbkhukzitnt Wmeonqwr ljqkifo ajerxs, tkngr Vnzbvbjwnhoaimz bwjneft bat ukp Vqgdegj zhdeukdwoim.
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