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Kautionsregelung in der Schweiz bis zum 30. Juni 2011 ausgesetzt
Erfolg für die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg
Dieses Zugeständnis hat die baden-württembergische Bauwirtschaft bei einer trinationalen Arbeitsgruppentagung am 5. Mai 2011 in Bregenz erreicht, an der Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teilnahmen. Im Zusammenhang mit dem Hauptthema "Kaution" hatte sich im Verlauf der Sitzung herausgestellt, dass die verbandsangehörigen Schweizer Firmen entgegen den offiziellen Verlautbarungen bis heute die in der Schweiz geltenden Kautionen nicht stellen. "Dagegen sind ausländische Firmen, darunter auch deutsche Betriebe, verpflichtet, die Kautionen der jeweils geltenden Gesamtarbeitverträge zu leisten", entrüstet sich Cornelia Rupp, Geschäftsführerin der Bauwirtschaft Baden- Württemberg.
Gemäß der in Bregenz von den Delegationen getroffenen Vereinbarung sollen die Kautionsregelungen mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wieder in Vollzug gesetzt werden, allerdings mit der Maßgabe, dass schweizerische Betriebe die Kaution in gleicher Weise wie ausländische Betriebe zu stellen haben.
Als weiteres Zugeständnis konnte die deutsche Delegation eine Absichtserklärung der schweizerischen Teilnehmer erreichen, dass Kautionen künftig nicht mehr ausschließlich von Banken mit Sitz in der Schweiz, sondern auch von deutschen Banken akzeptiert werden sollen. Auch Versicherungslösungen deutscher Versicherer sollen zulässig sein.
Keine Einigung konnte in der grundsätzlichen Frage der Rechtswirksamkeit von Kautionsregelungen erreicht werden. Während die Vertreter der schweizerischen Delegation nach wie vor von der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Kautionsregelungen überzeugt sind, vertreten die Mitglieder der deutschen und österreichischen Delegation die Auffassung, dass die Regelungen diskriminierend sind, gegen das geltende Freizügigkeitsabkommen verstoßen(Stand-Still-Klausel) und als marktabschottende Maßnahmen zu werten sind.
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