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Kay Thieme
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Privates Forderungsmanagement bietet Lösungen für gesetzliche Krankenversicherungen und Kommunen
Viel Geld sparen und Liquidität erhöhen
Anhand eines umfangreichen Benchmarks konnten die Fachleute von Apontas für eine der größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen erst kürzlich eindeutig nachweisen, dass professionelles Forderungsmanagement wesentlich dazu beiträgt, die Liquidität der Kassen nachhaltig zu erhöhen. Andreas Tafel geht sogar noch einen Schritt weiter: "Ich bin mir sicher, dass die Krankenkassen durch die Einschaltung kompetenter und erfahrener Dienstleister wie Apontas so manche Finanzierungslücke verhindern könnten. Denn nach unseren Erfahrungen mangelt es bei vielen Kassen einfach an einem fachgerechten Debitorenmanagement."
Zoll ganz offensichtlich überlastet.
Als offizielle Vollstreckungsstelle des Bundes werden die Hauptzollämter damit beauftragt, öffentlich-rechtliche Forderungen zu vollstrecken - also zum Beispiel offene Krankenkassenbeiträge. Klaus H. Leprich, Chef der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ erklärte kürzlich in Berlin, dass die rund 2,9 Millionen Neuzugänge an Vollstreckungsfällen pro Jahr mit dem bestehenden Personal kaum mehr abzuarbeiten sind: "Ohne eine den Aufgaben angemessene Personalausstattung versinken die Vollstreckungsstellen in einer Flut offener Verfahren."
So ist es mehr als verständlich, dass der Ruf von Verbänden und Privatwirtschaft immer lauter wird, die engen gesetzlichen Bestimmungen für die Eintreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen endlich anzupassen. Dazu Andreas Tafel: "Wenn wir als privatwirtschaftlicher Dienstleister den Krankenversicherungen oder Kommunen dabei helfen, ihre Kassen aufzufüllen, dann ist das eine klassische Win-Win Situation. Also ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, die Weichen neu zu stellen."
Bundesverband bezieht Stellung
Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (www.bfif.de) in Fulda setzt sich ebenfalls für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen ein. In Einzelfällen wird dies regional begrenzt bereits praktiziert: Die Stadt Wiesbaden hat in einem Pilotprojekt beim Einzug von übergangenen Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz die Rückholquote durch privates Forderungsmanagement von 13 Prozent auf über 30 Prozent gesteigert. Ein Beispiel, das erfolgreiche privatwirtschaftliche Tätigkeit beweist. Dazu Michael Baumgart, 1. Vorsitzender des BFIF: "Angesichts erheblicher Defizite staatlicher Institutionen ist es unverständlich, dass nicht jede erfolgversprechende Möglichkeit des Einzugs offener Forderungen durch privates Forderungsmanagement wahrgenommen wird!"
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