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"Zeitumstellung und ihre Auswirkung auf die Schichtarbeit"

Statement von Christian Günther, Assessor und Redakteur bei anwalt.de

(lifePR) (Nürnberg, )
Auch wenn die Zeitumstellung auf die Winterzeit am Wochenende in der Nacht erfolgt, gibt es viele Menschen, die zu dieser Zeit arbeiten, wie etwa Schichtarbeiter. Das führt zur interessanten Frage, ob und wie die Extra-Stunde zu vergüten ist. Die Antwort hängt davon ab, wie die Vergütung geregelt ist. Gibt es danach keine entgegenstehende Regelung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag, dann ist die Überstunde so gut wie immer zu vergüten.“

Nähere Informationen zu diesem Themen erfahren Sie im ausführlichen Rechtstipp zum Thema „Zeitumstellung und ihre Auswirkung auf die Schichtarbeit" unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/zeitumstellung-und-ihre-auswirkung-auf-schichtarbeit_057652.html

Zahlreiche weitere Rechtstipps zu sämtlichen Rechtsgebieten sind qrdcl odl.wszroo.el/ykquqdhcako gydbrgzk.
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