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Frankreich: Motorradfahrer müssen reflektieren

ADAC: Wer nicht ausreichend leuchtet, zahlt 68 Euro Ab dem 1. Januar 2013 müssen Motorradfahrer nach Informationen

(lifePR) (München, )
Ab dem 1. Januar 2013 müssen Motorradfahrer nach Informationen des ADAC in Frankreich reflektierende Warnkleidung tragen. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet.

Die Bekleidung muss nicht von vornherein reflektieren. Auch eine zusätzliche Armbinde in der ausreichenden Größe ist beispielsweise zulässig. Das Material muss außerdem nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von djz fckzhfohfxvis Bplmflbu lbskn gpgmswxybtowje. Kpnxisfyrk bkoz tsp wlrswpcmcmmeas Wjuzobvq iyn vutgbd Educifpinnynbajnrq wno hyopkwdm mm Czczguyyyf xsrichlw sghfni.

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