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Jochen Detering
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Parkettlacke jetzt mit DIBt-Zulassung
CLOU erfüllt die gesetzlichen Vorgaben
Nach Ansicht des DIBt erfüllten die bisherigen europäischen Normen nicht die Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz sowie des Brandschutzes. Insbesondere die Emissionen durch Leime, Lacke und Kleber aus Bodenbelägen sollen aus Gründen des Verbraucherschutzes begrenzt werden.
Das in dritter Generation als Familienbetrieb geführte Unternehmen CLOU hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mit seinem Vollsortiment zur Holzbehandlung eine führende Marktposition erarbeitet. Zu den vielfältigen Produkten rund um den Schutz und die Veredlung von Holzoberflächen zählen insbesondere auch Parkettlacke und versiegelungen.
Um den verschärften gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, hat CLOU die Rezepturen seiner im Parkettbereich zur Anwendung kommenden Produkte entsprechend aktualisiert. Mit DIBt-Zulassung erhältlich sind ab sofort:
- WL-Treppen- und Parkettlack - Der geruchsarme und wasserverdünnbare Grund- und Versiegelungslack erfüllte schon bisher die VOC-Decopaint-Richtlinie. Bei normaler Beanspruchung eignet er sich für die Versiegelung von Parkett- und Holzfußböden, Treppenstufen und Handläufen sowie zur Lackierung von Türen, Tischen oder Stühlen aus Holz.
- Universal-Schichtlack 9200 - Der ebenfalls wasserverdünnbare, farblose 1K-Grund- und Überzugslack trocknet schnell und ist beständig gegen haushaltsübliche Reinigungs- und Pflegemittel. Neben der offenporigen Lackierung von Holzoberflächen im Innenbereich wird er für die Versiegelung von Parkett, Holzfußböden, Treppenstufen und Handläufen in normal beanspruchten Umgebungen genutzt.
Weitere Informationen und Tipps zur richtigen Behandlung von Holz finden Interessierte auch unter www.clou.de.
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