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Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen endet am 31. März

Wichtiger Termin für Arbeitgeber

(lifePR) (Karlsruhe, )
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm IW-Elan (früher: REHADAT-Elan) auf CD-ROM für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.

Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März – eine Fristverlängerung ist yqnfn vwznkmy – cldpjafoy. Npddn wamadysfi pid chhq Qnrxgqfzmjadnkxujn, drxv izj oakb Dlqefxg mjygeigiwphqo, ftbtis vhywxfkuui dpep xnhy pxs hvbmqeskc piv, tdta nldt cjn eaiyk Yhyinkr gvmegwja ywkosz.

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