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Aktuell ist beim BGH die Klage eines Skoda-Fahrers anhängig, der im Nachhinein den Kaufpreis um 5.500 Euro mindern will. Zur Entscheidung stehen die Fragen, ob die Schummel-Software den Wert des Fahrzeugs mindert und ob das Software-Update weitere Mängel bedingt. Bild: ots/KLUGO GmbH
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