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Mängelrüge nach Fahrzeugkauf muss korrekt sein

(lifePR) (Stuttgart, )
Der Käufer eines Fahrzeugs kann nicht ohne Weiteres vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn sich innerhalb der Gewährleistungszeit ein massiver Mangel zeigt. Vielmehr muss er zunächst einmal dem Verkäufer eine angemessene Zeit einräumen, den Mangel zu überprüfen und zu beseitigen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 226/14) hin.

Der Kläger hatte von dem verklagten Autohändler einen Gebrauchtwagen mit einjähriger Garantie gekauft. Bereits drei Monate nach dem Kauf trat ein Motorschaden auf. Ein vom Käufer eingeschalteter Anwalt forderte den Autohändler schriftlich auf, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, dass er das Fahrzeug reparieren werde. Der Käufer brachte jedoch das Fahrzeug in dieser Zeit nicht beim Händler vorbei. Dieser bestritt in seiner Antwort an den Anwalt, dass das Fahrzeug beim Verkauf mangelbehaftet gewesen sei. Darauf trat der Käufer in einem weiteren Anwaltsschreiben vom Kauf zurück und klagte den gezahlten Kaufpreis ein.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab, nachdem das Kammergericht Berlin noch zugunsten des Käufers entschieden hatte. Laut Urteilsbegründung trat der Käufer vorschnell vom Kauf zurück. Er hätte nämlich zuvor dem Autohändler eine angemessene Zeit einräumen müssen, das Fahrzeug mit dem eingetretenen Motorschaden zu prüfen. Zwar sei zugunsten des Käufers zu vermuten, dass ein innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf aufgetretener Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs bestand. Der Verkäufer müsse jedoch die Chance haben, den Gegenbeweis anzutreten. Solange dies nicht der Fall war, bestand für ihn kein Anlass, auf das Anwaltsschreiben mit einem Zugeständnis zu reagieren und sich bereit zu erklären, das Fahrzeug zu reparieren.

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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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