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Gesprächsbereitschaft vermeidet unnötige Prozesskosten

(lifePR) (Stuttgart, )
Kündigen Vermieter wegen Eigenbedarfs, sollten sie nicht sofort eine Räumungsklage erheben, wenn die Mieter einen einvernehmlichen Auszugstermin vereinbaren wollen. Andernfalls riskieren sie, dass sie auf den Prozesskosten sitzen bleiben. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (5 T 38/14) hin.

Die Mieter hatten im entschiedenen Fall auf das Kündigungsschreiben sofort reagiert und dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass sie eine Ersatzwohnung suchen wollten. Sie baten um ein Gespräch, da sie befürchteten, bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten keine neue Wohnung zu finden. Sie wollten daher mit dem Vermieter einen Auszugstermin vereinbaren, der etwas später lag. Trotzdem reichte der Vermieter sofort eine Räumungsklage beim Amtsgericht ein, da er seinen Mietern bloße Verzögerungstaktik unterstellte. Als die Mieter rund zwei Monate später eine Immobilie gekauft hatten, war der Vermieter doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und erklärte den Prozess für erledigt. Das Amtsgericht entschied, dass die bereits entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten vom Vermieter zu tragen seien. Das Landgericht Heidelberg wies die dagegen eingelegte Beschwerde des Vermieters zurück.

Der Vermieter hätte nicht sofort klagen dürfen, sondern zunächst auf den Gesprächswunsch der Mieter eingehen müssen, begründete das Landgericht die Entscheidung. Da die Mieter die Kündigung grundsätzlich akzeptierten und sich kooperativ zeigten, lag eine einvernehmliche Lösung nahe. Die mit der eingereichten Klage verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten hätten daher vermieden werden können. Im Übrigen hätten die Mieter auch vor Gericht eine Verlängerung der Mietzeit bis zum benötigten Auszugstermin durchsetzen können, da sie sich rasch um eine Ersatzwohnung bemüht hatten und zeitnah in die inzwischen gekaufte Immobilie einziehen konnten.

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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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