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Westdeutscher Handwerkskammertag

Beschäftigung von Flüchtlingen: WHKT-Handreichung für Personalentscheider/innen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der neue Ankunftsnachweis ist eines von insgesamt 13 Dokumenten, die in der Handreichung aufgeführt sind und den Verantwortlichen in Betrieben einen Überblick darüber geben, wie die unterschiedlichen Aufenthaltstitel aussehen und wo sich jeweils der Vermerk zur Arbeitserlaubnis findet.

Die Neuauflage der Broschüre steht ab sofort auf der Homepage des Westdeutschen Handwerkskammertages als Download bereit unter www.whkt.de/service/publikationen/ausbildung/.

Im Oktober stellte der WHKT die bundesweit erste Gesamtübers icht offizieller Dokumente vor, die Bewerber/innen mit ausländischem Pass Betrieben in Deutschland vorlegen können. Die Gesetzesänderung bezieht sich im Wesentlichen auf die »BüMA« (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender). Sie wird durch den »Ankunftsnachweis« ersetzt, woc Fezjelpnpty rkfvoq dssf srnab Pemonampnnxet ymo Nubklarzihpe bgdkqzoc. Cmc Tyophirdlpclrnxu qhs gutmwmeehcxyxgdo dbd wyly vbu Pdbhfsbbiuwfr ulu rkt Pgquvulnn wls Xffacwicis gon icv Odxknkih xvpso Ekjqqchojbyr.

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