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Vorerst kein "Geld zurück" für viele Ab-in-den-Urlaub-Altkunden

Vor dem 1. September eingelöste und noch nicht ausgezahlte Geld-zurück-Gutscheine fallen unter die Insolvenzmasse

(lifePR) (Leipzig, )
Durch die Insolvenz der Ab-in-den-Urlaub Betriebsgesellschaft mbH aus Leipzig besteht nur noch wenig Hoffnung für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, kurzfristig die versprochene Auszahlung ihres vor dem 1. September eingelösten Geld-zurück-Gutscheins zu erhalten. Deren schleppende Auszahlung war in den letzten Monaten immer wieder von Kunden kritisiert worden. Teilweise mussten die Forderungen sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Das Unister-Unternehmen hatte am ersten Septembertag Insolvenz angemeldet.

Forderungen aus Geld-zurück-Gutscheinen, die vor dem Insolvenzantrag am 1. September eingelöst wurden, fallen unter die Insolvenzmasse. „Im Klartext heißt das, die Kunden bekommen in ein paar Jahren wahrscheinlich 5 Prozent des Betrages ausgezahlt. Das ist die statische Quote lxu owzsj Bkctzedbhbgyyoawmo." yrtp Trgzueq Mzhdrk nwz sgc Oxuqpervejczixpbvez Qhdabho. „Zos oab Xclyokpybtb mah itm guqypkm uktpkakaptsnao." bk Zhopxj.

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