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Pflegezusatzversicherung nicht überbewerten

Verbraucherzentrale Sachsen berät zu wichtigen Auswahlkriterien

(lifePR) (Leipzig, )
Die aktuelle Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung liefert der privaten Versicherungswirtschaft willkommene Werbeargumente. Aus Angst vor stark steigenden Pflegekosten einerseits und aus Sorge über die mangelnde Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Versicherung andererseits zieht die Mehrheit der Deutschen den Abschluss eines privaten Vertrages in Betracht. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät allerdings nicht generell zu dieser Art privater Vorsorge.

„Aus unserer Sicht gibt es wichtigere Versicherungen, so die private Berufsunfähigkeitsversicherung“, sagt Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Statistisch gesehen werden die meisten Menschen erst wenige Monate vor ihrem Tod zum Pflegefall, während das Risiko, berufsunfähig zu werden, schon ab Mitte 40 stark zunimmt. Richtig ist, dass Pflegebedürftigkeit hohe Kosten mit sich bringt. Im Falle eines Falles ist Vermögen, das für die private Altersvorsorge gespart wurde, dann dafür zu verwenden. Oft haben jedoch ältere Menschen Angst, dass wegen eines zu geringen eigenen Vermögens ihre Kinder beispielsweise das Pflegeheim finanzieren müssen. Tatsächlich prüft das Sozialamt bei Bedürftigkeit, ob es sich seine vorgestreckten Leistungen zurückholen kann. Dabei muss allerdings zu Gunsten der Unterhaltspflichtigen ein Mindest-Selbstbehalt berücksichtigt werden, der zwischen 1300 € und 1400 € pro Monat liegt. Darüber hinaus gehende Beträge sind dann zur Hälfte für den Elternunterhalt einzusetzen.

„Wer sich mit einer Pflegezusatzversicherung wohler fühlt oder im Pflegefall weder auf gespartes Vermögen noch auf versorgende Angehörige setzen kann, sollte nach unserer Ansicht einer Pflegetagegeldpolice den Vorrang vor anderen Produktangeboten einräumen“, empfiehlt die Versicherungsexpertin. Diese Versicherung ist am flexibelsten, insbesondere im Hinblick auf die häusliche Pflege durch Angehörige. In den Versicherungsbedingungen sollte stehen, dass schon bei Pflegestufe 1 - die am häufigsten festgestellt wird - möglichst hohe Leistungen erbracht werden. Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Kriterien, wie die spätere Angleichung (Dynamisierung) des versicherten Pflegetagegeldes. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet persönliche Beratung mit Erstellung eines individuellen Preis-Leistungsvergleichs an, der die aus Verbrauchersicht wichtigen Vorgaben berücksichtigt.
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