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Kinderbetreuung: Wer haftet, wenn etwas passiert?

Aufsichtspflicht der Eltern geht auf Betreuer über

(lifePR) (Nürnberg, )
Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren ist oftmals nicht einfach. Ein unerwartetes Meeting, ein Kita-Streik, längere Ferien als man Urlaub hat oder der bevorstehende Buß- und Bettag, der beispielsweise in Bayern schulfrei aber nicht arbeitsfrei ist. Kinderbetreuer werden oft schneller gesucht, als man denkt. Doch dabei gibt es haftungsrechtlich einiges zu beachten.

Während der entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde und Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter, erklärt die uniVersa Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies bestätigen lassen.

Unterschiedliche Angebote am Markt

Bei neueren Policen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier leisten. Bei der uniVersa kann beispielsweise für rund zwölf Euro im Jahr der Baustein Kinderbetreuung in die neue Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dann können bis zu fünf Kinder entgeltlich betreut werden.

Versicherungsschutz prüfen

Wichtig ist, dass auch Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf Kinder, ist eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.

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uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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