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Tipp24 begrüßt eindeutige Entscheidung des OLG Düsseldorf

Geplanter Lotteriestaatsvertrag verstößt gegen Kartell- und Europa-Recht

(lifePR) (Hamburg, )
Das OLG Düsseldorf bestätigte am 8. Juni 2007 den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23. August 2006, nach dem der Blockvertrag des Deutschen Lottound Totoblocks gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Insbesondere Gebietsbeschränkungen sind eindeutig rechtswidrig.

Die Ausführungen zum Verbot der Regionalisierung betreffen eine der Kernaussagen des geplanten Glücksspielstaatsvertrags. Auch die Europäische Kommission hat bereits in zwei Schreiben an die Bundesländer eindringlich darauf hingewiesen, dass der geplante Lotteriestaatsvertrag elementare Marktfreiheiten der europäischen Union und europäisches Kartellrecht verletzt. Dem folgt in der Sache nun das Oberlandesgericht, indem es bereits für die jetzige Rechtslage bestätigt, dass das Regionalitätsprinzip - die formale Beschränkung von Lotto auf das jeweilige Bundesland - gegen europäisches Kartellrecht verstößt.

Jens Schumann, Vorstand der Tipp24 AG: „Dieses Prinzip sollte ein zentrales Element im neuen Glücksspielstaatsvertrag werden. Das ist nach der nunmehr obergerichtlich bestätigten Entscheidung des Bundeskartellamts nicht mehr vorstellbar. Wir sehen dies als ein klares Signal für die Zukunft des deutschen Lotteriemarktes.“

Deutsche und Bürger aus der Europäischen Union können, gleichgültig, wo sie sich aufhalten, bei jeder Lottogesellschaft eines Landes spielen. Die Landeslotteriegesellschaften dürfen die Annahme von Internettipps und anderen Lottotipps nicht auf die Tipps von Einwohnern des jeweiligen Landes beschränken.

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vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im Internet. Von Anfang an konnte
das Unternehmen beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle
staatlichen Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben - rund
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