Das Thüringer Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erfasse die Mehrzahl der landesrechtlich geregelten Berufe, wie Lehrer, Sozialarbeiter oder Lebensmittelchemiker. Nach Matschies Worten erhalten so erstmals alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikationen. Dies helfe Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt und ermögliche es, sich gezielt weiter zu qualifizieren. Ebenfalls anerkannt werden schulische Berufs- und Fortbildungsabschlüsse.
Die Landesregierung habe für ausländische Bewerbern zudem eine zentrale Anlaufstelle geschaffen. "Hier erhalten Hilfesuchende eine Erstberatung und werden gezielt an die für sie zuständigen Landesbehörden weiter vermittelt. Sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, hat jede Person einen garantierten Anspruch auf eine Bewertung seiner Berufsqualifikationen innerhalb von drei Monaten", so Matschie. Auch wenn im Ergebnis keine volle Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss festgestellt werde, sei dies kein Misserfolg, betont der Minister. Die vorhandenen Qualifikationen werden dokumentiert und bestätigt. Zudem biete das Gesetz in diesem Fall Möglichkeiten, über Lehrgänge und Eignungsprüfungen die Unterschiede auszugleichen.