Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 317015

SV SparkassenVersicherung Löwentorstraße 65 70376 Stuttgart, Deutschland http://www.sparkassenversicherung.de
Ansprechpartner:in Frau Andrea Lee-Ott +49 711 89848224
Logo der Firma SV SparkassenVersicherung
SV SparkassenVersicherung

Eigentümer haften für Unfälle auf ihrem Grundstück

Sicherungspflichten für Haus- und Grundbesitzer

(lifePR) (Stuttgart, )
Viele Deutsche erfüllen sich irgendwann den Traum von den eigenen vier Wänden. Bei aller Freude geraten die Pflichten schnell in den Hintergrund. Die SV SparkassenVersicherung (SV) erklärt, worauf Eigentümer achten müssen.

Mit einem eigenen Grundstück übernehmen die Besitzer Verantwortung. Und zwar für jeden, der sich darauf aufhält. Eigentümer müssen Gefahrenquellen für Dritte beseitigen, sodass Verletzungen und Unfälle gar nicht erst passieren können. Experten sprechen von der Verkehrssicherungspflicht.

Wenn sich doch jemand verletzt, macht es keinen Unterschied, ob sich der Verletzte befugt oder unbefugt auf dem Anwesen aufgehalten hat. "Gerade Kinder übertreten beim Spielen aus lauter Unachtsamkeit schnell mal eine Grundstücksgrenze. Oder der Teich im Nachbargarten zieht sie magisch an", sagt Frank Melzer, Versicherungsexperte der SV. Nicht nur die Eltern der Kinder, auch andere Unbefugte können bei Unfällen Ansprüche geltend machen. Zum Beispiel jemand, der eine Abkürzung über das Grundstück nimmt und dabei über ein liegen gelassenes Gartengerät stolpert oder in eine ungesicherte Baugrube stürzt. Der Unfall hätte schließlich auch einem Gast passieren können, der sich auf dem Grundstück aufhält. Schilder, die das Betreten verbieten oder die Haftung für Kinder auf die Eltern übertragen, entbinden nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Wenn dann etwas passiert, haftet grundsätzlich der Eigentümer.

Ist jemand zu Schaden gekommen, wird erst einmal der Besitzer zur Verantwortung gezogen und geprüft, ob er alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte. Die Fälle sind oft strittig und landen deshalb häufig vor Gericht. Eine Haftpflichtversicherung schützt Haus- und Grundbesitzer davor, auf Schadensersatzforderungen sitzen zu bleiben und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Vermieter sollten daher eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben. Der Immobilienbesitzer kann die Verkehrssicherungspflicht zwar auf die Mieter übertragen, er muss sich jedoch vergewissern, dass ihr auch nachgekommen wird. Wer im eigenen Haus wohnt, ist mit der Privat-Haftpflicht bereits gut versorgt.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.