Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 265251

Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover, Deutschland http://www.hannover.de
Ansprechpartner:in Frau Christina Kreutz +49 511 61622488
Logo der Firma Region Hannover
Region Hannover

Inhaber von Großanlagen müssen Bestand und Ergebnisse melden

Neue Trinkwasserverordnung tritt am 1. November in Kraft

(lifePR) (Hannover, )
Hotels, Sporthallen, Mietshäuser, Restaurants etc. - Inhaber und Betreiber so genannter Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen jetzt diese Anlagen dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Das geht aus der neuen Trinkwasserverordnung hervor, die zum 1. November 2011 in Kraft tritt. Ziel ist, dass der Bestand aller Groß-Warmwasseranlagen erfasst wird, die gewerblich oder öffentlich genutzt werden. Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover wird diese Meldungen ausschließlich über das Internet entgegen nehmen. Unter www.hannover.de/trinkwasser können Unternehmer und andere Inhaber von Groß-Warmwasseranlagen ihre Anlagen ab dem 1. November melden.

Betroffen sind alle Inhaber einer Anlage mit einem Wasserspeicher ab 400 Litern oder wenn sich in den Warmwasserrohren mindestens drei Liter Wasser befinden. "Das ist schon der Fall, wenn eine Warmwasseranlage drei oder mehr Wohnungen versorgt", sagt Dr. Hans-Bernhard Behrends, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover.

Die neue Trinkwasserverordnung hat zudem das Thema Legionellen neu in den Fokus gerückt. Alle Großanlagen müssen künftig auf diese Bakterien kontrolliert werden. Die Kontrolle übernimmt nicht der Fachbereich Gesundheit. Der Inhaber muss damit ein zugelassenes Trinkwasserlabor beauftragen. Sollten 100 Legionellen oder mehr pro 100 Milliliter im Trinkwasser festgestellt werden, sieht die Trinkwasserverordnung eine Ortsbesichtigung durch den Inhaber und Fachleute sowie eine Gefährdungsanalyse vor. Der Inhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Grenzwert eingehalten wird. Bis zum 31. Oktober 2012 müssen alle Legionellenuntersuchungen abgeschlossen sein und an den Fachbereich Gesundheit übermittelt werden.

"Die neue Verordnung berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnis, aber auch europarechtliche Vorgaben", erläutert Dr. Behrends. "Wir können aktuell nicht sagen, wie viele Großanlagen es in der Region Hannover gibt, die der Definition der Verordnung entsprechen. Ich denke aber, dass wir mit der Erfassung über das Internet einen Weg gefunden haben, der die Aufgabe handhabbar macht."
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.