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Gericht verurteilt Fortuna Lebensversicherung AG Vaduz wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

Ehemaliger Kunde bekommt sämtliche Beiträge und zusätzlich Zinsen in Höhe von 1.424 €

(lifePR) (Zug, )
Es kommt immer mehr Bewegung in die Frage, inwiefern Lebensversicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007 unbegrenzt widerrufen werden können. Noch lässt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, welche Verträge konkret widerrufen werden können und welche Zinsansprüche dabei für betroffene Kunden entstehen, auf sich warten. Nichtsdestotrotz hat erneut ein Amtsgericht in erster Instanz entschieden, dass ein ehemaliger Lebensversicherungskunde Anspruch auf die Rückerstattung sämtlicher eingezahlter Beiträge zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hat.

Forderungen geltend machen, lohnt sich – 63 % höhere Nachzahlungen kein Einzelfall


So verurteilte das Amtsgericht Erding erst vor wenigen Tagen die Fortuna Lebensversicherungs AG Vaduz zu umfänglichen Zahlungen an einen ehemaligen Kunden. Dieser wollte vorzeitig seine 2005 geschlossene Lebensversicherung kündigen. Unterstützt von LV-Doktor erklärte er seinen Widerspruch gegenüber der Assekuranz und forderte diese auf, ihm alle einbezahlten Prämien – insgesamt 6.500 € - nebst Zinsen zu erstatten. Die Versicherung lehnte die Forderung jedoch als unbegründet ab und zahlte dem Kunden lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von rund 3.000 €. Daraufhin klagte der Kunde unterstützt von LV-Doktor seine Forderungen ein. Mit Erfolg. Die Erdinger Richter gaben seinen Forderungen statt, weshalb der Kunde sich nun insgesamt über 7.900 € freuen kann – 63 % mehr, als die Assekuranz ursprünglich zu zahlen bereit war. Und derartige Rückerstattungen sind längst kein Einzelfall mehr.

Widerspruch auch nach Jahren noch möglich – unbedingt Ansprüche prüfen lassen

Egal ob Kunden bereits vor Jahren ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben oder dieser Tage ihre Lebensversicherung kündigen lassen möchten – rund jeder vierte Lebensversicherungsvertrag der Jahre 1994 bis 2007 kann dank des EuGH-Urteils vergoldet werden. Vor allem Besitzer von bereits abgegoltenen Verträgen lassen ihre immer noch bestehenden Ansprüche leider oftmals verfallen und das, obwohl in den Policen in vielen Fällen noch bis zu Zehntausende Euro stecken, weiß Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Erfolgsprojekt LV-Doktor, zu berichten. Seit 2005 kämpft das Projekt für die Rechte und Gelder Tausender (ehemaliger) Lebensversicherungskunden und konnte in dieser Zeit schon mehrere Millionen Euro erfolgreich für geprellte Kunden zurückerstreiten.

Schnelles Handeln nötig, damit Ansprüche nicht verfallen


Die abschließende Beurteilung der Rechtslage seitens des Bundesgerichtshofes steht zwar noch aus, aber bereits jetzt rechnen Experten damit, dass Kunden nur während eines gewissen Zeitraums ihre Ansprüche geltend machen können. Deshalb sollten Kunden unbedingt jetzt durch Spezialisten prüfen lassen, ob ihre Lebensversicherungsverträge von dem aktuellen Urteil betroffen sind. Im Sommer könnte es bereits zu spät sein, um Rückerstattungsanträge bei den Versicherungen einzureichen. Auch wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte jetzt handeln und vor allem die Entscheidungsfreudigkeit der deutschen Gerichte in diesen Tagen ausnutzen.

Jetzt Lebensversicherung kündigen – beste Chancen auf vollumfängliche Rückerstattungen denn je

In den vergangenen Tagen und Wochen wurden bereits zahlreiche vollumfängliche Urteile, komplette Anerkenntnisse und umfangreiche Vergleiche zu Gunsten der Kunden durch die Netzwerkanwälte der proConcept verzeichnet. Tendenz steigend. Was Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, jedoch beachten sollten: Auf keinen Fall allein die Lebensversicherung kündigen! Die Assekuranzen sind Spezialisten darin, Zahlungen durch gezielt falsche Informationen zu verhindern oder zu verringern. Viele Versicherer erklären beispielsweise von der Rechtssprechung überhaupt nicht betroffen zu sein. Das zu überprüfen, vermögen aber nur wahre Profis, nämlich speziell zu diesem Thema geschulte und erfahrene Fachanwälte. Denn auch normale Rechtsanwälte sind häufig mit den höchst komplexen Berechnungen und Fallstricken der Versicherungsmathematik überfordert. Deshalb sollte die Abwicklung Experten überlassen werden. Schließlich wollen Kunden ja auch all das bekommen, was ihnen tatsächlich zusteht.

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.

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