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Der Kundenverdummung muss Einhalt geboten werden

Vorlage des Bundesfinanzministeriums zu Produktinformationsblättern nicht ausreichend

(lifePR) (Zug, )
Bezug nehmend auf die Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes legte das Bundesministerium der Finanzen jüngst einen Verordnungsentwurf für Informationsblätter staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte vor. "Ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht genug", befindet Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojektes LV-Doktor.

Zwar nimmt der Entwurf Anbieter staatlich geförderter Vorsorgeprodukte in die Pflicht, Kunden vor Vertragsschluss mit Produktinformationsblättern ausreichend über die abzuschließenden Verträge zu informieren, allerdings sind die Vorschläge nicht ausreichend. Das findet nicht nur LV-Doktor, sondern auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Kunden haben Recht auf Kostenaufschlüsselung in Euro

"Die Vorschläge sind nicht ausreichend, um Verbraucher in einer für sie verständlichen Art und Weise über die Gesamtkosten der Altersvorsorgeprodukte zu informieren. Ihnen muss die Kostenbelastung in Euro und Cent vor Augen geführt werden", konstatiert der Finanzmarktreferent des Verbraucherverbandzentrale Bundesverbandes Lars Gatschke. LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich lehnt eine Finanzkennziffer ebenfalls vehement ab: "Wie soll ein Versicherter da durch schauen, wenn es doch selbst Versicherungsmathematiker kaum tun? Der Kunde muss nachvollziehen können, welche Kosten die Rendite seines Vertrages schmälern - notfalls, wie vom Verbraucherzentrale Bundesverband gefordert, mit einem Rechenbeispiel." LV-Doktor hält die Transparenzproblematik jedoch nicht nur bei staatlichen Vorsorgeprodukten für problematisch, sondern vor allem auch bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen.

Versicherungsgesellschaften wollen Offenlegungspflicht unter allen Umständen vermeiden

"Warum wehren sich die Assekuranzen denn mit Händen und Füßen gegen die Offenlegungspflicht für Provisionen und Verwaltungskosten? Weil sie Angst davor haben, dass der Kunde das Versicherungsangebot gar nicht erst abschließt.", führt der LV-Doktor-Medienprofi weiter aus. Der Kunde muss jedoch vor Vertragsbeginn verständlich über alle Kosten informiert werden, damit er imstande ist, das günstigste Angebot für ihn auszuwählen - darin ist sich das gesamte LV-Doktor-Team einig. "Die Versicherer beachten nicht, dass Desinformation genau das zur Folge hat, was sie eigentlich unter allen Umständen verhindern wollen - nämlich, dass die Kunden vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen, wenn sie sehen, dass ein großer Teil ihrer einbezahlten Prämien gar nicht wie vermutet in den Deckungsstock einbezahlt wird.", so Heidenreich weiter.

Schlechte Anlage dank schlechter Beratung? Lebensversicherung kündigen kann Alternative sein

Die Reaktion, seine Lebensversicherung kündigen zu wollen, wenn man die jährlichen Wertermittlungen der Assekuranzen mit den bereits geleisteten Beiträgen und der noch zu zahlenden Beiträge, die zur Erreichung der garantierten Ablaufleistung nötig sind, vergleicht, kann das LV-Doktor-Team mehr als gut. "Wir unterstützen jeden, der seine Lebensversicherung kündigen möchte nach bestem Wissen und Gewissen, damit die Verbraucher ihre Policen optimal verwerten können. Kunden sollten jedoch auf keinen Fall auf eigene Faust die Lebensversicherung kündigen", warnt LV-Doktor "denn genauso, wie die Versicherungshäuser versuchen, sich aus ihrer Informationspflicht zu stehlen, so versuchen sie auch, Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, mit so wenig Geld wie möglich abzuspeisen."

Die besten Chancen auf höchstmögliche Rückerstattungen haben diejenigen, die sich von Anfang an vom Marktführer unterstützen und über LV-Doktor ihre Lebensversicherung kündigen lassen.

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.

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