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Bundestag: Landwirtschaftsausschuss stimmt über Tierschutzgesetz ab

(lifePR) (Aachen, )
Morgen stimmt der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte appelliert an die Ausschussmitglieder, höhere Tierschutzbestimmungen statt weitere Reduktionen zu beschließen. Dies betreffe insbesondere die Regelungen zu Tierversuchen.

Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation unterlaufe der Regierungsentwurf die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU, deren Bestimmungen ab Januar 2013 angewendet werden müssen, in zwei Punkten. So spreche der Regierungsentwurf den Behörden kein eigenständiges Prüfrecht der Tierversuchsanträge zu. Sie sollten lediglich feststellen, ob die Angaben wissenschaftlich begründet dargelegt seien. Das verstoße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie. Zudem weise der Regierungsentwurf Tierversuche aus, die nicht der behördlichen Genehmigung unterliegen sollen. Auch das widerspreche der Richtlinie, denn diese kenne nur genehmigungspflichtige Tierversuche. Der Verband beanstandet weiter, dass der Regierungsentwurf Versuche mit Tieren auf neue Gebiete ausweite, z. B. zur Erhaltung der Arten oder für gerichtsmedizinische Untersuchungen.

"Die Ausschussmitglieder sind gefordert, erstens die Bundesregierung anzuhalten, diese eklatanten Mängel bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie zu beseitigen und zweitens die Finger von weiteren Reduktionen der ohnehin mageren Tierschutzbestimmungen des Regierungsentwurfes zu lassen. Wer heute für den Schenkelbrand bei Pferden statt für den Chip als Kennzeichnung eintritt, hat jede Glaubwürdigkeit in Tierschutzfragen verspielt", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.

In der Ausschusssitzung wird ebenfalls über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes von Bündnis 90/Die Grünen sowie über einen Antrag der Linken "Landwirtschaftliche Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten" beraten und abgestimmt. Der Bundesverband sieht damit richtige Zeichen gesetzt. Das Grüne Gesetz entspreche dem Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes und wolle den Tierschutz wirksam durchsetzen. Dies zeigten Maßnahmen wie die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, Verbote für Wildtierhaltungen in Zirkussen oder für Versuche an Menschenaffen. Der Verband kritisiert, dass dieser Entwurf an den Stimmen von CDU, CSU und FDP scheitern wird.

Der Regierungsentwurf des Tierschutzgesetzes soll vor dem 23. November im Bundestag verabschiedet werden und am 23. November im Bundesrat als Einspruchsgesetz beraten werden.
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