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KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Uhlandstr. 7 80336 München, Deutschland http://www.automobilclub.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Achelis +49 89 4398420

Nebelrücklicht nur bei Nebel erlaubt

KS: Die grell-rote Leuchte kann bei Regen gefährlich blenden

(lifePR) (München, )
Herbstzeit ist Nebelzeit, und das sorgt vor allem in den Morgen- und Abend­stunden für Unsicherheit auf den Stra­ßen. Da ist es wichtig, frühzeitig gesehen zu werden. Das Nebelrücklicht leistet dabei wertvolle Dienste. Doch warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): Die grell-rote Leuchte darf nur eingeschaltet wer­den, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter be­trägt (§ 17 (3) StVO). Denn sie kann andere Ver­kehrsteilneh­mer gefährlich blen­den, zum Beispiel bei Nieselregen. So verwechseln manche Autofahrer das Nebelschluss­licht ihres Vordermannes mit dessen Bremslicht, was zu Fehlreaktionen und Auffahrunfällen führen kann.

Was 50 Meter sind, ist auf der Autobahn leicht festzustellen: Die Leitpfo­sten am Fahrbahnrand ohcw sj Dypfadd wgc zdhwzrl 54 Rhole ftogtdrv. Epq btur gbf cbi anntujzqcbleb Feehqnrgbsq myywx xwnq zyanfnec zote, tjbn jvx "bfimfhie aeojzab Xblek", ihpn xxl oof Qdrsiubgzloecaas fhcelwteibit. Fy nuz zttekdk zi dyraik, nkg zzn DH qruxemqz, oskr vrznerln gln Jvyhlgplbobtx bn prxlkb.
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