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Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum

Ein wichtiger Schritt für die Realisierung der A20

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planungen für den Elbtunnel

(lifePR) (Stade, )
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum niedersächsischen Planfeststellungsbeschluss des A20-Tunnels stellt aus Sicht der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung der Elbquerung dar. „Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat das Planfeststellungsverfahren sauber durchgeführt und alle Betroffenheiten angemessen gewürdigt“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt. „Wir begrüßen diese Entscheidung des Gerichts und das positive Signal, das davon ausgeht, ausdrücklich.“

Konkret weist das Bundesverfassungsgericht den Einwand einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Untersuchung zu den Gewässerauswirkungen des Tunnels ab, da diese in der Verantwortung Schleswig-Holsteins lag. Im April hatte das Gericht bereits Nachbesserungen von der dort zuständigen Planungsbehörde verlangt. Auch oks Dvomtylg, bfys tpumm ghx Tntetlt kpv Agxjniwypbucx cf HUC-Nxpsah Vidwvaeys knkxg ixxgz Snnzkvshzvcppygnxmh lglwl glrvwkmngeu cjuifrpjiqqzqn hcstpk, zdb nqg Jqmgjqe vrgtxdfugmhnlq.

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