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Keine Schnäppchen beim Teppich-Notverkauf

Stadt Bad Rappenau, Polizeidirektion Heilbronn und IHK kontrollieren Teppichverkauf in Bad Rappenau

(lifePR) (Heilbronn, )
Am Samstag, 5.12.2009, bewarb ein seit wenigen Tagen in Bad Rappenau ansässiger Teppichhandel einen "öffentlichen Notverkauf wertvoller Orientteppiche" als Gelegenheit, die nicht wiederkomme. In der Werbung wurde behauptet, dass das gesamte Warenlager von öffentlich bestellten und gerichtlich vereidigten Sachverständigen begutachtet worden sei und die Abgabe dieser erlesenen Auswahl an Orientteppichen ausnahmslos zu einem Drittel des Gutachten-Preises erfolge. Außerdem warb das Unternehmen, das sich selbst als "Teppich Rappenau" bezeichnete, mit einem Verkauf ohne Rücksicht auf Verluste, da ein Insolvenz-Vorverfahren laufe.

Aufgrund dieser Ankündigungen führte das Ordnungsamt der Stadt Bad Rappenau gemeinsam mit zwei Beamten der Polizeidirektion Heilbronn sowie dem von der IHK Heilbronn-Franken beauftragten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Orientteppiche, Michael Unger, am Dienstag, den 8. Dezember 2009 eine Überprüfung vor Ort durch.

Die Ergebnisse waren ernüchternd: Die beworbenen Gutachten waren ebenso wie das Insolvenz-Vorverfahren frei erfunden. Auf Nachfrage konnte kein Teppich, der wie in der Werbung angekündigt bis zu 80 Prozent reduziert war, vorgelegt werden. Von den zirka 1 100 vorgefundenen Teppichen wiesen die meisten keine Preisauszeichnung auf. Die Ware war überwiegend von unterer und mittlerer Qualität, während vereinzelt auch hochwertige Orientteppiche zu finden waren. Der Sachverständige Michael Unger stellte fest, dass die Preisgestaltung bei allen 15 überprüften Teppichen weit über dem in Baden-Württemberg üblichen Einzelhandelspreis lag. Beispielsweise war ein mit 4.990,00 Euro ausgepreister Lilian lediglich 1.200,00 Euro wert, ein für 4.000,00 Euro angepriesener Keshan kann üblicherweise für 1.485,00 Euro erworben werden, ein mit 13.500,00 Euro angegebener Birjand-Mud ist lediglich 2.940,00 Euro und ein für 15.390,00 Euro angebotener Mud nur 2.185,00 Euro wert. Von den untersuchten und bewerteten Teppichen schossen zwei Bidjar, die mit 38.900,00 Euro bzw. 34.200,00 Euro ausgezeichnet waren, mit einem tatsächlichen Wert von sage und schreibe nur 6.200,00 Euro bzw. 5.480,00 Euro den Vogel ab. Zu Beweiszwecken wurden einige Teppiche von den Polizeibeamten sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüft derzeit, ob ein strafwürdiges Verhalten vorliegt.

Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/... abgerufen werden.
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