Das Kammergericht Berlin gab dem Geschädigten zwar grundsätzlich Recht (Az.: 7 U 180/07). Allerdings muss dieser dennoch einen Teil der Kosten übernehmen - denn er trage im konkreten Fall ein Mitverschulden. Grund: Jahrzehntelang hatte er den Zustand geduldet, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Hätte er früher reagiert, so wäre eine Lösung des Problems mit wesentlich weniger Kostenaufwand möglich gewesen. Die Richter gingen deshalb davon aus, dass die beiden Nachbarn jeweils zur Hälfte für die Schäden verantwortlich seien und deshalb auch jeweils 50 Prozent der Kosten tragen müssen.
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