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Mietkaution: In Ausnahmefällen auch mehr als drei Monatsmieten
Zwar darf der Vermieter von seinem Mieter als Mietsicherheit maximal drei Monatsmieten Kaution verlangen. Allerdings kann es Ausnahmefälle geben. Über einen solchen hat unlängst nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Köln entschieden (Az.: 222 C 480/07).
Führt der Mieter bauliche Veränderungen an der Mietwohnung durch, so darf der Vermieter als Extra-Sicherheit diejenige Summe fordern, die er braucht, um diese Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Die Extra-Kaution ist allerdings rein zweckgebunden, betonten die Richter.
Im verhandelten Fall akzeptierte der Mieter als Extra-Sicherheit eine Summe von rund 200 Euro, wenn er im Gegenzug eine Sat-Schüssel installieren darf. Nach Ende des Mietverhältnisses entfernte er die Sat-Anlage, der Vermieter stellte jedoch andere Wohnungsmängel fest, die er mit den drei Monatsmieten Kaution und der Zusatzkaution aufrechnen wollte. Doch das geht nicht, urteilten die Richter. Er dürfe die sonstigen Mängel nur mit der Grundkaution von drei Monatsmieten aufrechnen. Die 200 Euro Extra-Kaution müsse er dem Ex-Mieter zurückzahlen, da die Sat-Anlage mängelfrei entfernt wurde und der Zweck der Zusatzkaution damit entfallen sei.
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