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- Pressemitteilung BoxID 11250
IHK sucht Beispiele für Hürden und Fallstricke
Umfrage: Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
(lifePR) (Reutlingen, )
Im Zuge der konjunkturellen Belebung und des stärker werdenden Fachkräftemangels hat das Thema Zuwanderung in der politischen und öffentlichen Debatte erneut an Fahrt gewonnen. Die IHK Reutlingen befragt daher ihre Mitgliedsunternehmen zu Erfahrungen mit den aktuellen Regelungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.
Die IHK hat sich beim Thema Zuwanderung klar positioniert: An einer Erweiterung des Zuwanderungsgesetzes und einer stärkeren Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Fachkräfte – gerade aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten – führt für die Unternehmen der Region kein Weg vorbei. „Wir können den demografischen Wandel im Moment nur durch Zuwanderung abmildern“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Mit der Befragung will die IHK solche Fälle ermitteln, bei denen Firmen nach den derzeitigen Spielregeln des Zuwanderungsgesetzes ausländische Arbeitnehmer nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten einstellen konnten. „Wir sind an praktischen Beispielen interessiert, die Hürden und Fallstricke der aktuellen Rechtslage deutlich machen“, so Epp. Die IHK Reutlingen wird die gemeldeten Fälle dann anonymisiert an den Gesetzgeber in Berlin herantragen. „Das Thema Zuwanderung steht im Moment auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Verbesserungen beim Zuwanderungsrecht zu erreichen.“
Unternehmen, die der IHK Reutlingen ihren Fall schildern wollen, melden sich bei Dr. Jens Jasper.
Die IHK hat sich beim Thema Zuwanderung klar positioniert: An einer Erweiterung des Zuwanderungsgesetzes und einer stärkeren Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Fachkräfte – gerade aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten – führt für die Unternehmen der Region kein Weg vorbei. „Wir können den demografischen Wandel im Moment nur durch Zuwanderung abmildern“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Mit der Befragung will die IHK solche Fälle ermitteln, bei denen Firmen nach den derzeitigen Spielregeln des Zuwanderungsgesetzes ausländische Arbeitnehmer nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten einstellen konnten. „Wir sind an praktischen Beispielen interessiert, die Hürden und Fallstricke der aktuellen Rechtslage deutlich machen“, so Epp. Die IHK Reutlingen wird die gemeldeten Fälle dann anonymisiert an den Gesetzgeber in Berlin herantragen. „Das Thema Zuwanderung steht im Moment auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Verbesserungen beim Zuwanderungsrecht zu erreichen.“
Unternehmen, die der IHK Reutlingen ihren Fall schildern wollen, melden sich bei Dr. Jens Jasper.
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