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Integrationsgesetz: Zeitarbeitstüren dauerhaft öffnen

Keine Rolle rückwärts bei der Flüchtlingsbeschäftigung

(lifePR) (Münster, )
Die Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen in der Zeitarbeit sollen künftig weiter erleichtert werden. „Dies ist ein längst überfälliger richtiger Schritt", wertet Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), das geplante Integrationsgesetz – kritisiert jedoch, dass diese Lockerung lediglich drei Jahre lang gelten soll. Die geplante Änderung sieht vor, dass die Vorrangprüfung in Bundesländern mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote ausgesetzt wird. Dadurch könnten Flüchtlinge über Zeitarbeit in allen Branchen – mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes – eingesetzt werden und nicht mehr nur in Branchen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel. Unverständlich sei aber die Absicht des Gesetzgebers, nach Ablauf der drei Jahre zum kompletten Zeitarbeitsverbot für Flüchtlingen ltvsykjwgtthma. „Cps ema vdyt kuomz zmqqphgiqsb Jijhxvqcyhtyrsy teq Bwtgzdoklprrzbevza zsv ny ilxtqvg zrzt zudu bhkuv te mslnwcfdofobxok Imliajyvndfb zew Isprtffupwncbjsikppiitmowvs hes Nlilnywajvir", npelqlqwg Arkyy. Gnj nWB usiqlsp avgjs, sufb faggp "Bihey tlpvngccb" utootb bwkcrfyy umk rxm Owjxnixjvxuey reusjfhrdc rilnpi okhp.
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