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Expertenanhörung zur Novelle des Hamburger Personalvertretungsgesetzes - Chance für Verbesserungen

(lifePR) (Hamburg, )
Zur vom Senat der Stadt geplanten Reform des Hamburger Personalvertretungsgesetzes soll es eine Expertenanhörung geben. Der Hochschulkanzler e.V. und der Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg e.V. hatten Bedenken zu den beabsichtigten Änderungen der Mitbestimmungsrechte von Personalräten geäußert und der Hamburger Bürgerschaft ein beauftragtes Gutachten vorgestellt. Die Vereinsvorsitzenden zeigen sich jetzt zufrieden, dass durch die Expertenanhörung die Chance besteht, das Gesetz noch zu ändern und offensichtliche Fehler zu beheben.

Mit der Reform des Personalvertretungsgesetzes plant der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, die Mitbestimmungsrechte des Personalrates durch Einführung einer Allzuständigkeit erheblich auszuweiten. Am 20. März 2014 hat der Haushaltsausschuss der Bürgerschaft den Gesetzentwurf jedoch an einen Unterausschuss überwiesen und will zu einer Expertenanhörung einladen.

Die Vorsitzenden des Hochschulkanzler e.V. und des Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg e.V. begrüßen diese Entwicklung. Aufgrund der Erfahrungen in ihrer täglichen Arbeit mit unterschiedlich agierenden Personalräten sehen sie die geplante Ausweitung der Mitbestimmungsrechte kritisch und befürchten erhebliche negative Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Insbesondere die Antworten des Senats auf mehrere Schriftliche Kleine Anfragen von Bürgerschaftsabgeordneten zeigen einen nicht zu Ende durchdachten Reformentwurf, der dringend der Überarbeitung bedarf. Zu dieser Ansicht kam auch das Gutachten, das im Auftrag der beiden Vereine erstellt wurde.

Bernd Klöver, Vorsitzender des Hochschulkanzler e.V.:

"Wir schätzen die Mitbestimmung durch Personalräte. Sie ist ein wichtiger Bestandteil öffentlicher Verwaltung und schützt die Interessen der Beschäftigten. Aber wir sehen es als äußert problematisch an, dass hier ein Gesetz verabschiedet werden soll, das über 93.000 Beschäftigte in Hamburg betrifft, aber nicht vollständig ausgearbeitet wurde und zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe beinhaltet, die Streit der Interessenvertreter provozieren werden. Verwaltungen müssen ihre Aufgaben jedoch ohne Rechtsstreitigkeiten effektiv und verlässlich erfüllen können. Es freut uns sehr, dass unsere Sorgen von den Abgeordneten aufgegriffen wurden und jetzt die Chance besteht, das Gesetz hoffentlich substantiell zu verbessern."

Oliver Füllgraf, Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg e.V.:

"Die Expertenanhörung gibt Gelegenheit, das Gesetz besser an die konkreten Bedürfnisse der Beschäftigten und auch der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Besonders in der Krankenversorgung ist eine flexible Personalplanung wichtig, die durch den bisherigen Gesetzentwurf eingeschränkt würde. Darüber hinaus müssen technische Innovationen in der Hochleistungsmedizin zügig eingeführt werden können. Zusätzlich wäre bei der Umsetzung der Novelle mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die wir nicht tragen können."

Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn:

In seinem Gutachten kommt Prof. Dr. Gregor Thüsing zu dem Schluss, der Gesetzentwurf führe zu einer Ausweitung der Mitbestimmung des Personalrats bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, deren Reichweite nur schwer vorhersehbar sei.

Durch die "Allzuständigkeit" des Personalrats sei ein personeller, finanzieller und zeitlicher Mehraufwand, auch in den täglichen Arbeitsabläufen, zu befürchten. Entscheidungsverfahren der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zögen sich unverhältnismäßig in die Länge, vakante Stellen könnten erst verzögert besetzt werden und die Anzahl von Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren würde erheblich zunehmen, was zusätzliche Kosten bedeute. Der Gesetzentwurf sei außerdem "handwerklich schlecht", arbeite mit "unscharfen Begriffen" und sei in der Begründung "irreführend". Auch sehe der Gutachter die Gefahr, "dass der Entwurf in wichtigen Punkten die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten hat".

Das vollständige Gutachten finden Sie hier, eine Kurz-Erläuterung hier.

Professor Dr. Thüsing LL.M. (Harvard) ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Der regelmäßig, insbesondere auch vom Bundesarbeitsgericht, zitierte Experte des Arbeits- und Verfassungsrechts war - benannt von CDU, FDP oder SPD - in den vergangenen 10 Jahren mehr als 20-mal Sachverständiger in Ausschüssen des Deutschen Bundestags. Als Einigungsstellenvorsitzender und Gutachter ist er nicht nur für Unternehmen, sondern auch für verschiedene Ministerien, Gewerkschaften, Betriebsräte und Gruppen von Arbeitnehmern tätig. Darüber hinaus ist er Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentags und zahlreicher wissenschaftlicher Organisationen.

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