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Der Schwindel mit dem Bio-Schwindel

(lifePR) (München, )
Das Thema biologische Ernährung beschäftigt offensichtlich immer breitere Bevölkerungsschichten und damit auch die Medien. Da sind gut recherchierte Beiträge gefragt. Aber leider werden wichtige Themen oft in reißerischer Art transportiert.

So finden sich mittlerweile fast täglich Headlines wie "Der Öko-Betrug" oder "Vorsicht Bio-Falle" in den Tageszeitungen - mitunter sogar als Aufmacher auf der Titelseite! Das spricht wenigstens dafür, dass Bio ein wichtiges Thema ist. Berufsbedingt und aus persönlicher Neugier lese ich diese Artikel immer aufmerksam durch. Sie waren trotz irreführender Titel in ihrem Ergebnis alle sehr positiv und kamen zu dem selben Schluss: Wo Bio draufsteht ist auch Bio drin. Dieses Ergebnis hat mich nicht weiter verwundert.

Die Bezeichnungen kbA, kontroliert biologischer Anbau, biologischer Anbau, ökologischer Anbau, etc. sind nämlich durch eine EU-Norm geschützt, sie sind also in der gesamten EU der gleichen Gesetzgebung unterworfen. Diese Bezeichnungen, egal in welcher Sprache sie verwendet werden, also auch "Agricultura biologica" dürfen nur verwendet werden, wenn sie ein Eu-Biozeichen und eine EU-Bio-Kontrollnummer tragen. kbA in Deutschland oder Österreich ist also völlig ident mit einem italienischen Label "ökologischer Landbau / Agricultura biologica" oder auch jedem anderen Bio-Label eines EU-Mitgliedslandes oder von der EU-autorisierten Label eines Nicht-Mitgliedslandes. Die genannte EU-Norm ist in der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel, festgelegt.

Bio ist ein präzise definierter Begriff. Völlig anders sieht es bei der Naturkosmetik aus. Österreichische Hersteller wie die Grüne Erde sind per Gesetz den strengen Naturkosmetik-Richtlinien des österreichischen Lebensmittelkodex unterworfen. Diese sind in vieler Hinsicht auch strenger als die deutschen Verbandsrichtlinien des BDIH (Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen). In Deutschland gibt es (noch) kein vergleichbares Gesetz. Deshalb haben sich die Hersteller, die die Bezeichnung Naturkosmetik verwenden wollen, freiwillig dem BDIH-Siegel unterworfen. Aber andere Anbieter - vor allem aus dem nichtdeutschsprachigen Raum - wie zum Beispiel Bodyshop, Kiehl's, Aveda, l’Occitane, Lush oder Korres definieren für sich selbst, was Naturkosmetik sein soll. Daher sollte man mit der Bezeichnung “Naturkosmetik”, die auch von Journalisten für diese herkömmlichen Kosmetikserien gerne verwendet wird, vorsichtig umgehen und sie derzeit nur für dem österr. Lebensmittelkodex unterworfene oder in Deutschland also solche zertifizierte Naturkosmetika verwenden.
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