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Neue Regulierungsvorschriften verunsichern Anleger wie Finanzberater

FPSB Deutschland: Neues Vermittlergesetz konterkariert ganzheitliche Beratung im Sinne des Kunden

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Die aktuelle Gesetzeslage für die Finanzdienstleistungsbranche ist sowohl für die Anleger als auch die Finanzberater nur schwer durchschaubar. Wurde erst im Februar diesen Jahres das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes ("Anlegerschutzgesetz") auf den Weg gebracht, legt der Gesetzgeber mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts nach. Der Diskussionsentwurf zu dem Gesetz wurde im Februar veröffentlicht und gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet. Während das Anlegerschutzgesetz vor allem Regulierungsvorschriften für die Berater in Banken und Finanzinstituten enthält, betrifft das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ("Vermittlergesetz"), das im Oktober vom Bundestag verabschiedet werden und zum Jahreswechsel 2012 in Kraft treten soll, die freien Finanzvermittler. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) begrüßt die Initiativen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, kritisiert aber die zersplitterte Aufsicht von Bankberatern und freien Vermittlern.

Die 300.000 in Deutschland tätigen Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsverantwortliche sowie Compliance-Beauftragte bei Banken müssen sich zukünftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen, während die 80.000 freien Vermittler nach dem Vermittlergesetz zukünftig der Gewerbeaufsicht unterliegen.

Fragmentierte Aufsicht: BaFin und Gewerbeämter

Neben der Meldepflicht von Bankberatern sieht das Anlegerschutzgesetz vor, dass die BaFin bei Falschberatungen oder fehlender Offenlegung von Provisionen Bußgelder verhängen darf. Bei Verstößen oder schweren Fehlern droht ein Berufsverbot von bis zu zwei Jahren. Zudem sind Banken und Finanzdienstleister seit dem 1. Juli. verpflichtet, ihre Kunden bei Beratungsgesprächen anhand eines Produktinformationsblattes ("Beipackzettel") über die wesentlichen Merkmale eines Finanzprodukts wie Risiken, Erträge und Kosten aufzuklären. Damit soll die Vergleichbarkeit verschiedener Finanzprodukte für den Anleger erleichtert werden. Für die Anlageberater von Banken und Finanzinstituten kommt die sogenannte "Alte- Hasen-Regelung" zum Tragen: Wer über eine Berufserfahrung von mehr als fünf Jahren verfügt, braucht keine entsprechende Berufsqualifikation nachzuweisen. Diese Regelung ist bei den freien Vermittlern laut dem Vermittlergesetz nicht vorgesehen.

Neben der Regulierung der sogenannten Graumarktprodukte, dazu zählen geschlossene Fonds, stille Beteiligungen sowie Genussrechte, sieht das Vermittlergesetz eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht für freie Vermittler vor. "Mit den Gewerbeaufsichtsämtern sind fachfremde Behörden zuständig, die über keinerlei Erfahrung mit Finanzprodukten verfügen" kritisiert Rudolf Fuhrmann, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. Schon in der 2008 veröffentlichten Studie von Evers & Jung "Anforderungen an Finanzvermittler - mehr Qualität, bessere Entscheidungen" im Auftrag des BMELV wurde die Durchschlagskraft der Aufsicht von fachfremden Institutionen bezweifelt.

Nach dem neu eingefügten § 34f Gewerbeordnung (GewO) müssen die Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds, sogenannte Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater, künftig einen Sachkundenachweis durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine dem Umfang der Versicherungssumme entsprechende Kapitalausstattung nachweisen. Zudem sind die freien Vermittler verpflichtet, sich in einem öffentlichen Register bei den Industrie- und Handelskammern führen zu lassen. Mit dem neuen Gesetz werden geschlossene Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) qualifiziert, wodurch sich die Regelungen für deren Vertrieb durch umfassende Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten deutlich verschärfen.

Produktzentrierte statt ganzheitliche Qualifikation

Die Unabhängigkeit der Vermittler bleibt indes gewährleistet, da die Vermittlung geschlossener Fonds als zusätzlicher Ausnahmetatbestand ins KWG aufgenommen wird, so dass deren Vertrieb wie schon bisher bei offenen Fonds ohne eine BaFin- Erlaubnis nach § 32 KWG beziehungsweise ohne sich unter ein Haftungsdach begeben zu müssen, weiterhin möglich ist. "Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Vermittler sich bei seiner Tätigkeit auf den Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds beschränken muss, da ansonsten die Vorschriften des WpHG und des KWG zur Anwendung kommen. Eine ganzheitliche Beratung im Sinne des Kunden bezieht sich aber immer auf das Gesamtvermögen des jeweiligen Anlegers und damit auf ein breites Produktspektrum", erläutert Fuhrmann.

"Die Regulierung der Fondsvermittler über die Gewerbeämter teilt den Markt in Segmente, deren Zulassungsvoraussetzungen sich an den Produktgruppen ausrichten" kritisiert Fuhrmann. Die Inhalte der IHK-Sachkundeprüfung werden zwar erst im Verordnungswege festgelegt, es zeichnet sich jedoch ab, dass es keine allumfassende Sachkundeprüfung, sondern produktabhängige Spezialisierungsprüfungen geben wird. "Hat ein Vermittler die Prüfung zu geschlossenen Fonds absolviert, so kann er aufgrund seiner produktfokussierten Qualifikation den Kunden noch lange nicht über die gesamte Bandbreite der privaten Altersvorsorge beraten", so Fuhrmann weiter.

Der FPSB Deutschland tritt seit seiner Gründung 1997 für eine ganzheitliche und am Kundeninteresse ausgerichteten Beratung mittels national und international anerkannter Zertifizierungsstandards ein. "Eine ganzheitliche Ausbildung des Beraters ist wesentlich. Denn die in vielen Ausbildungsgängen übliche Fokussierung auf Produktkenntnisse birgt die Gefahr der vielfach kritisierten produktorientierten Verkaufsberatung" so Fuhrmann.

Die vom Verband zertifizierten Finanzplaner als Certified Financial Planner (CFP) und Nachfolgeplaner als Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) repräsentieren aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung und der Verpflichtung zur ständigen Weiterbildung höchstes Qualitätsniveau in der Finanzdienstleistungsbranche. Alle Zertifikatsträger verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Finanzprodukte, Immobilien, Versicherungen, Steuern und Recht sowie auf dem Gebiet der Nachlassplanung beim CFEP. Um einen hohen Verbraucherschutz zu garantieren, müssen alle Zertifikatsträger strenge Standesregeln einhalten. Das System aus Berufsgrundsätzen, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (GoF) sowie den Ethikregeln garantiert dem Kunden ein Höchstmaß an Beratungsqualität. Bei Verfehlungen kann das Ehrengericht des FPSB Deutschland Sanktionen bis hin zum Entzug des Zertifikats aussprechen.

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Zusammenschluss von 1066 Certified Financial Plannern (CFP). Der FPSB Deutschland regelt auch das Zertifizierungsverfahren der Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) als Nachlass- und Erbschaftsplaner in Deutschland. Aktuell sind 94 der insgesamt 1331 Mitglieder des FPSB Deutschland reine CFEP-Zertifikatsträger, 171 haben beide Zertifikate. Die Zertifikatsträger repräsentieren aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und stets aktualisiertem Fachwissen höchstes Qualitätsniveau in der Finanzdienstleistungsbranche. Als deren Standesorganisation nimmt der FPSB Deutschland ihre Zertifizierung vor, entwickelt und überprüft die Ausbildungsregeln, erarbeitet die Standards für die finanzplanerische Beratung und deren Umsetzung und überwacht sowohl das ethische Verhalten der CFP bei ihrer Berufsausübung als auch deren laufende Fort- und Weiterbildung. Der FPSB ist Mitglied im internationalen Netzwerk des FPSB Financial Planning Standards Board Ltd., dem weltweiten Zusammenschluss aller nationalen CFP Organisationen mit rund 133.000 CFP-Zertifikatsträgern in 24 Ländern. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.fpsb.de

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