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Nach dem Losfahren gleich links abbiegen - da ist Vorsicht geboten!

OLG Hamm gibt auf Schuldfrage klare Antwort

(lifePR) (Berlin, )
Wer von einem Grundstück auf eine Straße einfährt, muss die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, so schreibt es jedenfalls die Straßenverkehrsordnung vor. Diese ist auch naheliegend, da anfahrende Fahrzeuge einige Zeit benötigen, um die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs aufzunehmen. Dabei kann es leicht zu Kollisionen mit anderen Fahrzeugen kommen, die schneller fahren.

So auch in einem dem OLG Hamm vorliegenden Fall. Eine Autofahrerin fuhr von ihrem Grundstück auf die Straße und setzte unmittelbar danach zum Abbiegen nach links über die Gegenfahrbahn an. Ein Fahrzeug, das sich bereits auf der Straße befand, wollte den langsam anfahrenden Pkw überholen, übersah dabei aber die Abbiegeabsichten der Fahrerin und kollidierte daraufhin mit ihr. Das OLG Hamm entschied, dass sie an dem Unfall alleine Schuld ist. Denn neben den Sorgfaltspflichten beim Verlassen eines Grundstückes muss auch gewährleistet sein, dass sich unmittelbar anschließende Fahrmanöver gefahrlos durchführen lassen. Das hatte die Autofahrerin hier nicht beachtet, denn der nachfolgende Verkehr konnte nicht rechtzeitig erkennen, dass sie nicht nur auf die Straße einfahren, sondern auch sofort nach links abbiegen wollte. Deshalb muss sie nun die vollen Kosten aus dem Unfall mit dem nachfolgenden Pkw tragen.

Dr. Christian Bock
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.rsw-beratung.de/

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