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Lehman ist tot - es lebe Lehman?

Werbung für Zertifikate

(lifePR) (München/Düsseldorf, )
Der Fall Lehman und die durch Zertifikate geschädigten Kleinanleger beschäftigen gegenwärtig noch immer die deutschen Gerichte. Das hält die Branche nicht davon ab, Werbung für (mehr oder minder) neue Gestaltungsvarianten aus dem Arsenal der Zertifikate zu machen. Die BAFIN hat erst am 11.02.2010 mit dem Rundschreiben 01/2010 (WA) weiter präzisiert, welche Anforderungen aus bankaufsichtsrechtlicher Sicht an das Werbematerial für Zertifikate zu stellen ist. Rössner Rechtsanwälte haben beispielhaft das Werbematerial, das von MorganStanley für eine dieser Neuheiten, den sog. One Touch Zertifikaten (WKN MS8FD8 / MS8FD9), herausgegeben wurde, unter Bezugnahme des BAFIN-Schreibens analysiert.

Der Produktflyer trägt die Aufschrift "Produktwerbung". Dies trägt § 31 II 2 WpHG Rechnung, wonach die absatzfördernde Zielrichtung der Informationsschrift erkennbar gemacht sein muss. Die BAFIN hatte eine ausdrückliche Kennzeichnung nur dann gefordert, wenn nach dem Inhalt der Informationsschrift die Zielsetzung unklar sein könnte.

Der Titel des Flyers: "One Touch - Attraktive Renditechance". Die BAFIN ist hier klar: Wenn eine Chance herausgestellt wird, müssen auch die Risiken dargestellt werden (siehe Rundschreiben der BAFIN sowie § 4 II WpDVerOV). Wenn also Vorteile genannt werden, muss auch auf die Risiken hingewiesen werden. Die Darstellung der Risiken muss so deutlich hervorgehoben sein wie die Vorteile. Der Verweis auf die "attraktive "Renditechance" ist in dem Flyer von MorganStanley auf der Titelseite in einer Art Stempel hervorgehoben aufgedruckt. Auf der Titelseite findet sich überhaupt kein Risikohinweis. Blättert man weiter, heißt es da in den Überschriften in Fettdruck "Renditeziele schnell erreichen" und "sogar in fallenden Märkten attraktiv". Immerhin liest man auf Seite 3 im Fließtext auch, dass der Kurs des Zertifikats "Markteinflüssen" unterliege.

"Entsprechende Verluste" des eingesetzten Kapitals seien am finalen Stichtag möglich. Das Zertifikat unterliege "dem Bonitätsrisiko der Emittentin". Ein Risiko der Emittentin? - Ein Gleichgewicht zwischen Darstellung von Vorteilen und Risiken ist nicht zu erkennen.

Im Rundschreiben der BAFIN heißt es weiter, Informationen müssten redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Also: Wesentliche Aussagen dürfen nicht unklar ausgedrückt und wesentliche Informationen nicht unerwähnt bleiben. Im Flyer von MorganStanley heißt es: "Expresszahlung. One Touch Zertifikate bieten die Chance auf eine vorzeitige Rückzahlung, sobald der Basiswert an einem der Stichtage mindestens auf oder über seinem Ausgangsniveau schließt." Wieso Chance? Steigt der Kurs des Basiswerts, erhält der Anleger sein Geld zurück. Fällt der Basiswert hingegen kontinuierlich, wird der Anleger mangels "automatisierter Kündigung" über die gesamte Laufzeit an dem Zertifikat festgehalten. Er läuft Gefahr, ohne jede Verzinsung nur noch den Kurswert des Basiswerts zu erhalten. Ehrlicher wäre folgende Formulierung: "Expresszahlung. Schließt der Basiswert an keinem der Stichtage mindestens auf oder über seinem Ausgangsniveau, laufen Sie Gefahr, ihr angelegtes Kapital mit den One Touch Zertifikaten an die emittierende Bank zu verlieren."

Es bleiben bei der Gestaltung der Werbematerialien weiterhin noch viele Wünsche offen. Mit Spannung erwarten Rössner Rechtsanwälte, wie konsequent die BAFIN die im Rundschreiben 01/2010 formulierten Anforderungen an Werbematerialien in der Praxis mit bankaufsichtsrechtlichen Mitteln durchsetzt.

Rössner Rechtsanwälte, München (www.roessner.de). Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V.

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