Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 274283

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 211 2398744
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Handlungsfähig bleiben in der Insolvenz – die Reform der InsO durch das ESUG macht es möglich!

(lifePR) (Berlin/Wuppertal, )
Nicht nur die Geschäftsführer großer Unternehmen, die sich in einer (drohenden) Krise befinden, sollten sich den 01.03.2012 vormerken. Zu diesem Zeitpunkt treten voraussichtlich die wesentlichen Änderungen im "Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierung" in Kraft, die es nun ermöglichen, sich trotz einer Insolvenz nicht in eine absolute Fremdbestimmung begeben zu müssen.

Wir erklären die Neuerungen und wie auch kleinere Unternehmer ihre Souveränität erhalten können.

Große Chance: Der selbst ausgewählte Insolvenzverwalter kann das Unternehmen retten Eine wesentliche Reform haben vor allem die Vorschriften zur Auswahl des Insolvenzverwalters erfahren. So ist ein "Insolvenzberater" ab Beginn 2012 nicht mehr auch vom Posten des "Insolvenzverwalters" ausgeschlossen. Im Klartext: Ein Rechtsanwalt, der den Insolvenzschuldner (den Unternehmer) schon vor der Insolvenzeröffnung allgemein zum Thema Insolvenz beraten hat, kann vom Insolvenzgericht als Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Weder der Wunsch einen bestimmten Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter zu bekommen noch die allgemeine Beratung dürfen dazu führen, dass der Wunschkanditatnicht als Insolvenzverwalter eingesetzt wird.

Hier liegt zugleich auch die größte Chance für den Unternehmer: Schon in der sich abzeichnenden Krise kann er sich allgemein über den Ablauf und die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens beraten lassen. Schon aus der unternehmerischen Erfahrung sollte klar sein, dass die Chancen eines Erfolges nicht zuletzt von einer guten Kommunikation der Beteiligten abhängen. Können Insolvenzschuldner und Verwalter gut miteinander kommunizieren, so erhält diese Basis dem Unternehmer das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung.

Achtung, schnell sein! Auch die Gläubiger können den Verwalter vorschlagen!

Allerdings gibt es auch einen Haken: Nicht nur die Insolvenzschuldner haben ein Vorschlagsrecht für den Insolvenzverwalter, auch die Gläubiger können von diesem Recht Gebrauch machen. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss kann ggf. ebenso einen Verwalter vorschlagen. Unternehmer müssen sich also darüber im Klaren sein, dass nur ein frühzeitiger Vorschlag den "Wunsch-Verwalter"ermöglicht;ein Verwalter, mit dem man gemeinsam die Sanierung/ Fortführung des Unternehmens angehen kann.

Das Motto lautet also: Ein schneller Eigenantrag sichert die Eigenbestimmung - ein Fremdantrag bedeutet stets Fremdbestimmung!

Temporäre Krise? Eigenverwaltung mit Sachwalter beachten!

Der Königsweg, um sich die Eigenverantwortung bereits im Eröffnungsverfahren zu erhalten, ist jedoch die Möglichkeit der Beantragung der sogenannten "Eigenverwaltung". Dem Unternehmer wird hierbei lediglich vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Sachwalter als rechtlicher Berater zur Seite gestellt, der das Verfahren begleiten soll. Gerade wenn sich abzeichnet, dass die Krise nur zeitlich begrenzt ist, ist dieses Verfahren zu empfehlen, in dem der Unternehmer ebenfalls ein Vorschlagsrecht hat. Wer hier schon frühzeitig auslotet, wem er in der Krise die Insolvenzberatung seines Unternehmens anvertraut, erhält sich (fast) die volle Eigenverantwortung.

Holger Syldath Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.