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Gemeinsam stärker: Anleger des Euro Grundinvest 18 schließen sich zusammen

(lifePR) (München, )
Auch im Falle des Euro Grundinvest stehen sogenannte "Kleinanleger" oftmals vor einer Entscheidung. Sie müssen entscheiden, ob sie sich durch übermäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten von der rechtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche abgehalten lassen. Da die Mindestbeteiligungssumme im Falle des EGI "nur" EUR 15.000,00 betrug, haben sich zahlreiche Anleger auch mit 15.000 Euro beteiligt. In diesem Fall bietet es sich an, Ansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen gemeinsam geltend zu machen. Hierfür sieht das deutsche Recht die sog. subjektive Klagehäufung (umgangssprachlich auch Sammelklage) vor. Mehrere Kläger schließen sich in nur einem Klageverfahren zusammen.

Genau eine solche "Sammelklage" bereitet Rössner Rechtsanwälte im Falle des EGI-Fonds 18 vor. Der Vorteil für die Anleger besteht in der quotalen Teilung der anfallenden Kosten. Das bedeutet, dass es für den einzelnen Anleger günstiger wird. Da der Geltendmachung der Ansprüche die jeweils gleichen Prospekte mit den gleichen unzutreffenden Aussagen zugrunde liegen, ist hier eine gemeinsame Geltendmachung möglich. Die Ansatzpunkte sind:

- Falsche Darstellung der Bestandsimmobilien
- Verschleierung der wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen
- Unzutreffende Darstellung der Geeignetheit der beteiligten Personen
- Verdacht des Betriebes eines Schneeballsystems

Für Interessenten an der Sammelklage und Fragen zum Verfahren stehen wir zur Verfügung.

Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
E-Mail: buchmann@roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

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