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Das Recht am eigenen Bild

Intime Privatbilder (Akt oder Sexbilder) im Internet aufgetaucht – was jetzt?

(lifePR) (Wuppertal, )
„Rache ist süß“, aber häufig eben auch rechtswidrig! Das ist zumindest dann der Fall wenn die Rache des „Ex“ dadurch gekennzeichnet ist, dass plötzlich private Fotos oder Videos mit pikantem Inhalt im Internet veröffentlicht werden.

Das Internet hat sich nämlich vom guten Helfer zur Informationssuche oder Kommunikation in vielen Fällen schon zum „Onlinepranger“ entwickelt. Im Stolz verletzte Expartner stellen intimes Bild oder Videomaterial ins Internet und schädigen so den Ruf der ehemals Angebeten nachhaltig.

Was aber viele nicht wissen ist, dass das nicht nur respektlos, sondern auch rechtswidrig ist und der Geschädigten sich mit gutem Recht hiergegen wehren kann. Der Bilder oder Videoupload verstößt nämlich gegen das Recht am eigenen Bild und ist in aller Regel auch strafbar. Die Folgen für den Rachsüchtigen „Ex“ reichen dann von der Pflicht, die Bilder wieder zu entfernen, über Schadensersatz und Schmerzensgeld bis hin zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Gleiches gilt in der Regel auch für den Fall, dass zwar keine Bilder, aber sonst verunglimpfende „Informationen“ über den Expartner in entsprechenden Foren veröffentlicht werden und der Partner durch Namensnennung individualisiert werden kann.

Wer also selbst oder durch Bekannte von privaten Aufnahmen oder ähnlichem im Internet erfährt, solche sich damit unter keinen Umständen abfinden, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen! So kann auch kurzfristig eine Entfernung der Aufnahmen bewirkt sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht oder eine Strafanzeige gestellt werden. Wer zwar noch nicht auf entsprechende Bilder im Internet aufmerksam geworden ist, einen solchen Missbrauch aber vermutet kann sich von spezialisierten Agenturen helfen lassen. Diese erstellen ein biometrisches Gesichtsmuster mit dessen Hilfe Bilder der betroffenen Person im Internet aufgespürt und anschließend entfernt werden können. Wer also im Internet anderen solche „Gruben gräbt“, fällt dann ganz sicher nachher selbst hinein.

Tim Geißler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Marc Jüngel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
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