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DS-Rendite-Fonds Nr. 111: Insolventer Schiffsfonds ohne Schiffe

(lifePR) (Sindelfingen, )
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 254 IN 162/11) vom 15.12.2011 wurde über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dennoch hält die Fondsgesellschaft an ihrem fragwürdigen Fortführungskonzept fest und versucht die Fondsanleger zu einer Kapitalerhöhung zu bewegen.

Insolvenzeröffnung

Am 21.12.2011 erhielten die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 die traurige Nachricht, dass jetzt auch ihr Schiffsfonds Pleite gegangen ist. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilte ihnen mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.

Versteigerung der beiden Schiffe

Nur wenige Tage später erhielten die Fondsanleger dann ein Schreiben der Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH (nachfolgend "GVT"). In diesem musste die GVT einräumen, dass der Schiffsfonds mittlerweile nach der Versteigerung der beiden Schiffe DS POWER und DS PERFORMER ohne Schiffe dasteht. Wer jetzt als Anleger aber Transparenz erwartet hatte, wurde zum wiederholten Mal seitens der Dr. Peters Gruppe enttäuscht. Denn die Fondsbeteiligten erfuhren weder den Versteigerungserlös noch wer die beiden Schiffe ersteigert hatte.

Fragwürdiges Fortführungskonzept

Trotz der dürftigen Informationslage und der Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man nach wie vor an dem (ursprünglichen) Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept festhalten würde. Geplant wäre jetzt, nach einer Kapitalerhöhung die beiden Aframax-Tanker für insgesamt US-$ 32 Mio. zurück zu kaufen. Eine "überwältigende Mehrheit" von 97 % der Gesellschafter hätten sich für das Konzept ausgesprochen. Unerwähnt bleibt allerdings, dass nur knapp 60 % des Stimmvolumens an der Abstimmung teilgenommen haben. Schon im Vorfeld der Zwangsversteigerung zeichnete sich nur eine geringe Bereitschaft zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ab. Das Sanierungskonzept mutet extrem ambitioniert an. Unterzieht man die Kalkulation der Dr. Peters Gruppe einer kritischen Würdigung, bleiben zahlreiche Fragen offen.

Keine Kapitalerhöhung

"Viel zu viele Fragen" wie Rechtsanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich meint. "Wer Fondsanleger mit derart dürftigen Informationen abspeist darf nicht erwarten, dass diese sich an einem fragwürdigen Sanierungskonzept beteiligen. Wir raten deshalb unseren Mandanten davon ab, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen."

Schadensersatzansprüche

Die Sanierung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 setzt voraus, dass die Fondsbeteiligten mindestens 27 % ihres bisherigen Beteiligungsbetrages nachschießen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel sagt hierzu: "Anleger sollten schlechtem Geld niemals gutes hinterherwerfen! Sinnvoller als die Beteiligung an der Kapitalerhöhung dürfte die Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche sein, vor allem dann, wenn eine Rechtschutzversicherung die kostenlose Rechtsverfolgung ermöglicht."

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Die Rechts- und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich sind schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

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