Die Zukunft der JobCenter ist ungewiss. Seit das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Zusammenlegung von Angeboten der Bundesagentur für Arbeit und des kommunalen Sozialamtes nicht rechtens ist, müssen Ende 2010 die JobCenter in der jetzigen Form ihre Arbeit einstellen. Die Politik hat sich nicht darum gekümmert, klare Entscheidungen zu treffen, wie es ab dem 1. Januar 2011 weitergehen wird. Dies führt zu der schwierigen Personalsituation in den JobCentern. "So kann es nicht weitergehen", stellt Oberkirchenrat Kaufmann fest. "Die Zustände in den JobCentern müssen schnellstmöglich geändert werden. Das Versäumnis unserer Politiker, rechtzeitig eine Entscheidung über die Zukunft der Hilfe für Arbeitslose zu fällen, darf nicht auf den Rücken der Betroffenen ausgetragen werden."
Schon wegen kleiner Verstöße wie versäumten Meldeterminen werden Sanktionen verhängt. Sie reichen von der Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent bis hin zur Streichung des gesamten ALG II für drei Monate. Widersprüche haben oft keine aufschiebende Wirkung. "Hier werden Menschen, die schon am Existenzminimum leben, noch weiter in Not gestürzt", so Diakonie-Chef Kaufmann. Viele der Bescheide halten einer Überprüfung nicht stand. So waren 2008 von den eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen schon 41 Prozent erfolgreich, von den eingereichten Klagen sogar 65 Prozent. Es ist anzunehmen, dass die Zahl in diesem Jahr noch steigt. "Es ist nur konsequent, dass die Politik den Weg ebnet, dass angesichts dieser Situation diese Sanktionen ausgesetzt werden und der ganze Sanktionsparagraf überdacht wird", so Kaufmann. Gleichzeitig fordert er eine schnelle und überzeugende Antwort auf die offene Trägerfrage. Er ermutigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen der Diakonie, die Ratsuchenden in ihren Rechtsansprüchen nachdrücklich zu unterstützen. Infos zum Sanktionsmoratorium: www.sanktionsmoratorium.de.