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Rechtsgutachten bestätigt Kritik an Asylgesetzgebung

Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Juristenorganisationen fordern umgehend Änderung der Asylgesetzgebung in Deutschland

(lifePR) (Berlin, )
Deutsche Asylgesetze widersprechen europäischen Grundrechten. Dies wird durch ein Rechtsgutachten von Dr. Reinhard Marx (Frankfurt) bestätigt, das sich mit den Folgen eines Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2011 befasst und von Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Juristenorganisationen in Auftrag gegeben wurde. Gemeinsam fordern diese Verbände und Organisationen die Bundesregierung deshalb auf, die Asylgesetzgebung in Deutschland umgehend zu ändern.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber gewährleisten muss, dass Schutzsuchenden gegen ihre Abschiebung in einen anderen EU-Mitgliedstaat effektiver Rechtsschutz gewährt wird. Ein blindes Vertrauen, dass die Menschenrechte von Asylsuchenden in anderen Mitgliedstaaten beachtet werden, steht nicht im Einklang mit EU-Recht.

Bislang hat die Bundesregierung diesen Verbesserungsbedarf im Dublin-Verfahren zurückgewiesen. Der EuGH verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch, sowohl die Aufnahmebedingungen als auch das Asylverfahren im anderen Mitgliedstaat zu überprüfen, wenn vorgetragen wird, dass dort "systemische Mängel" vorliegen. In einem solchen Fall hat die Abschiebung zu unterbleiben; dies muss notfalls auch gerichtlich durchsetzbar sein.

Für Deutschland führt das Urteil zu weitreichendem gesetzgeberischen Änderungsbedarf. Denn derzeit wird es Asylsuchenden per Gesetz verwehrt, sich gegen ihre drohende Abschiebung in einem Eilverfahren zur Wehr zu setzen. In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Organisationen und Verbände, die das Gutachten in Auftrag gegeben haben, an Bundesinnenminister Dr. Friedrich und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gewandt und einen besseren Rechtsschutz für Asylsuchende gegen Abschiebungen in andere EU-Staaten gefordert.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die rechtlichen Grundsatzfragen in dem genannten Urteil vom 21. Dezember 2011 am Beispiel Griechenlands entschieden. Auszulegen hatte er dabei die sogenannte Dublin-II-Verordnung, die die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Asylverfahren regelt. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis. Wenn vorgetragen wird, dass zum Beispiel in Italien, Ungarn oder auf Malta systemische Mängel vorliegen, die zu Menschenrechtsverletzungen an Asylsuchenden führen, muss dem künftig nachgegangen werden.

Das von Dr. Reinhard Marx zu diesem Grundsatzurteil verfasste Rechtsgutachten wurde u.a. von Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Caritasverband e.V., Diakonisches Werk der EKD, Neue Richtvereinigung und PRO ASYL in Auftrag gegeben und wird am heutigen Tag veröffentlicht.
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