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https://www.lifepr.de/pressemitteilung/cllb-rechtsanwaelte/Oberlandesgericht-Stuttgart-spricht-dem-Erwerber-eines-Blockheizkraftwerkes-zu-Anlagezwecken-einen-Schadensersatzanspruch-in-Hoehe-von-85630-69-zu/534797/recommend
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