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Ramsauer: Mitnahme von Fluggästen gegen Selbstkosten bei Privatflügen weiter möglich

(lifePR) (Berlin, )
Die Bundesregierung hat sich bei der EU erfolgreich für eine klare Regelung zur Beförderung von Fluggästen gegen Entgelt durch Inhaber von Privatpilotenlizenzen (PPL) eingesetzt.

Ramsauer:

"Luftsportvereine und Piloten haben nun Klarheit. Die Mitnahme von Fluggästen gegen Selbstkosten bei Privatflügen ist weiter möglich. Sie können wie bisher Flüge anbieten, um für ihren Verein zu werben oder die Vereinskosten zu decken. Damit fördern und unterstützen wir weiterhin den Luftsport in Deutschland. Eine teure Berufspilotenlizenz für solche Gastflüge ist auch künftig nicht erforderlich."

Eine EU-Verordnung (1178/2011), die im April dieses Jahres verbindlich in Kraft getreten war, hatte zu Verunsicherung bei Piloten geführt. So war unklar, ob sie weiter wie bisher gegen Entgelt, bzw. Selbstkostenbeteiligung Fluggäste befördern durften. Nach strikter Rechtsauslegung der Verordnung wäre hierfür künftig eine Berufspilotenlizenz notwendig gewesen. Das BMVBS hatte deshalb zunächst eine praxisnahe nationale Übergangsregelung geschaffen. Bundesverkehrsminister Ramsauer hat darüber hinaus von der EU-Kommission eine endgültige rechtsverbindliche Klärung gefordert und sich für eine eindeutige verbraucherfreundliche Regelung im Sinne der Luftsportvereine und Verbände eingesetzt.

Auf Initiative Deutschlands wurde daraufhin eine Lösung gefunden, die rechtsverbindlich in den entsprechenden EU-Verordnungen über den Flugbetrieb und über das Lizenzwesen festgeschrieben wird.

Gestattet sind somit ab sofort:

- Selbstkostenflüge durch Privatpersonen außerhalb eines Vereins mit Luftfahrzeugen für bis zu sechs Personen (bei Leichtluftfahrzeugen vier Personen), wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden,
- Flüge im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen, von Wettbewerben oder Flugschauen,
- Einweisungs-/ Einführungsflüge ("Schnupperflüge"), Absetzflüge von Fallschirmspringern, Schleppflüge für Segelflugzeuge oder Kunstflüge durch Vereine und Verbände oder Ausbildungsorganisationen.

Die detaillierten Regelungen wurden den zuständigen Landesluftfahrtbehörden bereits mitgeteilt und können dort erfragt werden.

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