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Bund stellt Finanzhilfen für den Abschnitt "Rotteckring" zur Verfügung

Dobrindt: Stadtbahn Freiburg i.Br. wird erweitert

(lifePR) (Berlin, )
Die Stadtbahn in Freiburg im Breisgau wird weiter ausgebaut. Der Bund hat seine Unterstützung für die Erweiterung des Netzes  um das Projekt "Rotteckring" zugesagt. Diese Strecke von rund 2 Kilometern Länge mit 5 Haltestellen wird im Bundesprogramm nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert. Die Gesamtkosten liegen bei rund 55 Millionen Euro, davon steuert der Bund rund 23 Millionen Euro bei. Der Bau soll noch dieses Jahr beginnen und 2018 abgeschlossen sein.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:

"Der Bund unterstützt mit seinen Finanzhilfen die Länder dabei, einen guten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Ich freue mich, dass wir dabei auch den Ausbau der Stadtbahn in Freiburg im Breisgau unterstützen können."

Der Ausbau des Freiburger Stadtbahnnetzes erfolgt in drei Bauabschnitten. Bereits 2006 wurde die neue Stadtbahnlinie zum Quartier Vauban in Betrieb genommen. Mit dem Bau des Abschnitts "Neue Messe" wurde 2013 begonnen. Mit dem Abschnitt Rotteckring soll noch dieses Jahr begonnen werden.

Insgesamt liegen die Kosten für die Erweiterung des Freiburger Stadtbahnnetzes bei rund 124 Millionen Euro, davon trägt der Bund knapp 59 Millionen Euro.

Der öffentliche Personennahverkehr ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Die Länder sind für Planung und Gesamtfinanzierung verantwortlich. Die Bundesregierung fördert den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs mit erheblichen Mitteln: 2014 erhalten die Länder rund 9 Milliarden Euro: 7,3 Milliarden Euro nach dem Regionalisierungsgesetz und rund 1,335 Milliarden Euro nach dem Entflechtungsgesetz, dazu kommen jährlich rund 332 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).  Mit diesem Programm können Schienenverkehrswege des öffentlichen Personennahverkehrs in Verdichtungsräumen oder den zugehörigen Randgebieten anteilig durch den Bund finanziert werden. Gefördert werden Projekte mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 Millionen Euro mit bis zu 60%.

Bis einschließlich 2013 hat das Land Baden-Württemberg GVFG-Finanzhilfen und Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von rund 5,3 Milliarden Euro vom Bund erhalten.

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