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Kristina Schröder: "Deutschland ist Vorreiter bei der Stärkung von Kinderrechten"

Deutschland ratifiziert Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention

(lifePR) (Berlin, )
Deutschland ist der dritte Staat weltweit und der erste europäische Staat, der mit der heutigen Unterzeichnung des dritten Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention dieses neue Menschenrechtsabkommen verbindlich anerkennt. Das Zusatzprotokoll regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können. Sie können sich zum Beispiel gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, fehlende Bildungsmöglichkeiten, Diskriminierung sowie Unterversorgung wehren.

"Mit der heutigen Ratifikation nimmt Deutschland in Europa und weltweit eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der Kinderrechte ein", sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Das Beschwerdeverfahren macht unmissverständlich klar: Kinderrechte stehen nicht nur auf dem Papier. Sie müssen eingehalten und umgesetzt werden. Die Rechte von Kindern sind das Fundament für ein gesundes, glückliches und chancenreiches Aufwachsen."

Erst am 28. Februar 2012 hatte Bundesministerin Kristina Schröder in Genf das neue Zusatzprotokoll für Deutschland unterzeichnet. Am 8. November 2012 hatte der Bundestag der Ratifikation zugestimmt. Mit der heutigen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York hat Deutschland so schnell wie nie zuvor ein Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen ratifiziert.

Voraussetzung für eine Beschwerde beim Ausschuss in Genf ist, dass die nationalen Rechtsmittel erschöpft sind. Ist die Beschwerde erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung gegenüber dem betroffenen Staat aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.

Das Zusatzprotokoll tritt in Kraft, wenn es insgesamt zehn Staaten ratifiziert haben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.

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