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Bundesagentur für Arbeit

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa und Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA) schließen Kooperationsvereinbarung im Bereich Strafvollzug

(lifePR) (Dresden, )
Heute haben Justizminister Dr. Jürgen Martens und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit Jutta Cordt in Dresden eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Eingliederung von Strafgefangenen und aus der Haft Entlassenen unterzeichnet.  

Martens: "Ich freue mich, dass wir heute die Kooperationsvereinbarung gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, Gefangene während und auch nach der Haft nahtlos bei der Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen. Bei der Resozialisierung von Gefangenen und einem erfolgreichen Übergangsmanagement ist die Justiz auf die Mitwirkung aller Beteiligten im Sinne eines gesellschaftlichen Konsenses angewiesen. Ich möchte mich daher bei den Beteiligten dieser Kooperation herzlich bedanken."  

Cordt: "Der sächsische Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren  positiv entwickelt. Die Arbeitslosigkeit ist mit einer einstelligen Arbeitslosenquote gering wie nie zuvor, die Beschäftigung erreicht den höchsten Stand seit 13 Jahren und die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen bleibt stabil. Mein Wunsch ist es, dass davon auch diejenigen profitieren, deren bisherige Werdegänge Brüche aufweisen. Arbeit ist nicht nur wichtig, um den Lebensunterhalt zu sichern, ein eigenständiges Leben zu führen. Sie ist auch Grundlage der gesellschaftlichen Teilhabe. Insofern freue ich mich, dass wir auf der Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung zur Resozialisierung beitragen können."  

Die Justizvollzugsanstalten und die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter verfolgen gemeinsam das Ziel, auf dieser Grundlage regionale Kooperationsvereinbarungen zu schließen, um die Zusammenarbeit vor Ort konkret auszugestalten. Damit sollen sowohl die Verantwortlichen in den Justizvollzugsanstalten als auch die Gefangenen zu Arbeitsmarktentwicklungen, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten frühzeitig, noch vor Entlassung eines Gefangenen, beraten werden. Durch diese Zusammenarbeit soll die Arbeit der Jobcenter und Agenturen für Arbeit an die in der Anstalt geleistete Arbeit anschließen.  

Martens: "Nach dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Sächsischen Strafvollzugsgesetz soll durch eine frühzeitige Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb des Vollzugs insbesondere erreicht werden, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen. Die heute geschlossene Kooperationsvereinbarung ist damit ein wegweisender Schritt, damit gemeinsam mit dem Gefangenen und allen an der Entlassungsvorbereitung Beteiligten langfristig realistische Zukunftsperspektiven entwickelt werden können und so eine erfolgreiche Resozialisierung gelingt."  

Cordt: " Eine schnelle und gute Vermittlung nach der Haft in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist ein besonders wichtiger Schritt für die Häftlinge. Damit das gelingt, sollen Strafvollzug, Arbeitsagenturen und die gemeinsamen Einrichtungen ihre Strategien zur Zusammenarbeit auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung weiterentwickeln. "          

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