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Was Kapitalanleger zum Jahresende 2012 unbedingt beachten sollten

Am 31. Dezember 2012 verjähren Schadensersatzansprüche aus dem Jahr 2002 endgültig

(lifePR) (Dieburg, )
Alle Kapitalanleger, die in Immobilien-, Schiffs-, Medien- oder sonstigen Fonds bzw. anderen Kapitalanlagen investiert haben und durch unzureichende Beratung vor dem 01.01.2003 zu geschädigten Anlegern wurden, müssen bis Jahresende aktiv werden, wenn sie Schadensersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Finanzgeschäften fordern wollen. Danach sind all diese Ansprüche verjährt!!!

Seit den frühen 1990-iger Jahren haben zahlreiche Anleger in verschiedenste Anlageklassen investiert und wurden hierbei oftmals falsch oder nur unzureichend beraten. Viele Anlagen blieben erheblich hinter den Prognosen zurück oder führten zum Totalverlust. Zahlreiche Anleger möchten daher ihre Berater - häufig Banken - verklagen. Dies ist in vielen tausend Fällen nur noch bis Ende des Jahres möglich. Lassen Sie es daher nicht zu, dass in vielen Vorstandsetagen wegen dieses Ereignisses die Sektkorken, wie jedes Jahr zuvor, knallen!!!

Am 31. Dezember 2012 verjähren Schadensersatzansprüche aus dem Jahr 2002 endgültig. Die kenntnisabhängige Höchstfrist bei Verjährung tritt nach genau zehn Jahren ein. Früher konnten Anleger bis 30 Jahre nach einer falschen Beratung klagen. Diese Verjährungsvorschriften wurden zum 01.01.2002 im Rahmen einer Reform des "Bürgerlichen Gesetzbuches" auf 3 Jahre stark verkürzt und bedeuteten schon in den letzten Jahren Milliarden € an Erleichterungen für die Banken und oder Anlagefirmen, bzw. deren Vermittler.

Um die extreme Verkürzung der Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre abzufedern, hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2002 eine Höchstfrist von 10 Jahren eingeführt. Danach verjähren Ansprüche erst ab Kenntnis vom Schaden, spätestens aber nach 10 Jahren. Gesetzlich geregelt ist allerdings nicht, ob diese Höchstfrist verbraucherschützend auch rückwirkend für die Fälle von vor dem 01.01.2002 gilt. Der Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Herr Rechtsanwalt Seelig, hatte im Jahre 2007 vor dem Bundesgerichtshof immerhin die Anwendbarkeit der 10 Jahres Höchstfrist auch für sogenannte Altfälle erstritten und damit verhindert, dass ältere Fälle von vor dem 01.01.2002 schon nach 3 Jahren, also zum 31.12.2004, verjährten. Allerdings läuft für alle Anleger, die vor dem 1. Januar 2003 Geld angelegt haben, die gesetzliche Höchstfrist für etwaige Schadenersatzansprüche zum 31.12.2012 ab.

Eine Klage vor Gericht führen kann grundsätzlich jeder Anleger, der sich von seiner Bank und/oder Anbieter bzw. dessen Vermittler falsch beraten fühlt, etwa weil der Berater ihm verschwiegen hat, dass das Institut Rückvergütungen, sogenannte Kickbacks, vom Anbieter kassiert hat. Dies gilt unabhängig davon, um welche Anlageform es sich handelt, etwa um einen geschlossenen Fonds, ein Zertifikat oder eine stille Beteiligung. Zahlreiche Anleger glauben daher zu Unrecht, es sei längst zu spät, um noch etwas gegen Berater oder Initiatoren von Fonds zu unternehmen.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2012 werden wie gesagt die beteiligten Banken und nicht nur diese, feiern.

Insbesondere Geschädigte, welche über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten nicht länger zögern sondern zumindest überprüfen lassen, ob ihnen nicht noch Ansprüche zustehen, um diese ggf. im Rahmen der Verjährungsfristen durchzusetzen zu können. Aber auch Betroffene ohne eine Rechtsschutzversicherung sollten wenigstens eine Beratung über die BSZ e.V. Vertrauensanwälte suchen, um ihre Chancen realistisch einschätzen zu lassen. Nicht immer hat der Satz: "Ich werfe schlechtem Geld nicht noch gutes Geld nach" seine Richtigkeit. Manchmal macht es sogar gerade Sinn, den eigenen Anspruch ggf. auf eigene Kosten weiterzuverfolgen.

Zu beachten ist dabei, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Seelig, dass alle sogenannten Altfälle, in denen Anlagen vor dem 01.01.2003 vermittelt wurden, spätestens zum 31.12.2012 zu verjähren drohen. Unverzüglicher Handlungsbedarf ist daher gegeben.

Dem BSZ ist es gelungen, zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. (So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof umstrittenen Urteil, welches eingangs erwähnt wurde, zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrtauensanwalt Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steuerberatenden Tätigkeit sich mit den Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt und zahlreiche Anleger erfolgreich vertreten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Verjährung" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
wisee

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