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Solar Millennium AG: Insolvenzquote steigt an, erste Klagen eingereicht, Eile ist geboten!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Prospekthaftungsklagen ein. Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

(lifePR) (Dieburg, )
Der BSZ e.V. interviewt den BSZ e.V.-Vertrauenswalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, zu den aktuellen Vorkommnissen um die Solar Millenium AG

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues zu berichten in Sachen Solar Millenium AG?

Dr. Späth: Zunächst ist sehr positiv, dass es dem Insolvenzverwalter offensichtlich gelungen ist, Teile des Unternehmens zu verkaufen. Pressemeldungen der letzten Tage zufolge konnten zweit der größten US-Projekte des Unternehmens für rund 80 Mio. € verkauft werden. Zumindestens Teile des erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3 Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millenium AG am Andasol 3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. € zusätzlich zufließen.

BSZ e.V.: Was bedeutet dies nun für die Anleger, auch hinsichtlich der möglichen Insolvenzquote?

Dr. Späth: Es ist sehr positiv zu werten, dass Teile des Unternehmens verkauft wurden. Die Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen. Wenn man den Schaden von über 300 Mio. € ins Verhältnis setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 30 % liegen dürfte, genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der Insolvenzverwalter tun. Diverse Geschädigte haben sich auch bei uns in den letzten Tagen gemeldet und ihren Unmut darüber bekundet, dass Zinserträge, die bereits auf ihren Konten gutgeschrieben wurden, wieder storniert wurden.

BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?

Dr. Späth: Wenn man sich die obigen Zahlen ansieht, ist zwar äußerst positiv, dass die Insolvenzquote wohl höher ausfallen könnte als erwartet. Eines fällt aber auch auf: Die Anleger werden auf jeden Fall auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote bei um die 30 % liegen dürfte, was noch nicht feststeht, würden die Anleger immer noch auf ca. 70 % ihres Schadens sitzen bleiben. Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen.

BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den Klagen aus?

Dr. Späth: Wir sehen vernünftige Chancen für die Klagen. Hierzu möchte ich sagen, dass die Verantwortlichen der Solar Millenium AG, die wir verklagt haben, dies offensichtlich anders zu sehen scheinen, denn in den letzten Tagen wurden diverse Schreiben unter dem Logo "Solar Millenium" oder "Insolvenzverfahren der Solar Millenium AG" versandt, in dem die Verantwortlichen speziell unsere Kanzlei in ein schlechtes Licht gerückt haben. Hier wurden leider im Zusammenhang mit unserer Kanzlei Begriffe wie "Wald- und Wiesenkanzlei" bzw. "Internet-Scharlatanerie" verwandt. Um es klar zu sagen: Meiner Ansicht nach wurde hierbei die Grenze zur Beleidigung bzw. üblen Nachrede überschritten, so dass wir leider strafrechtliche Schritte prüfen müssen. Viele unserer Mandanten haben uns mitgeteilt, dass sie dieses Schreiben für völlig inakzeptabel halten. Bemerkenswert ist auch, dass bei Solar Millenium offensichtlich keiner die Verantwortung für dieses Schreiben übernehmen will, denn unterschrieben wurde es von niemandem und es ist auch nicht erkennbar, wer dahinter steckt. Offensichtlich steigt die Nervosität bei den Verantwortlichen der Solar Millenium AG durch unsere- meiner Ansicht nach vollkommen berechtigten- Klagen, deutlich an. Wir werden uns aber leider nicht verbieten lassen, hier -meiner Ansicht nach berechtigte- Klagen einzureichen.

BSZ e.V: Welche Anleger sollten klagen?

Dr. Späth: Wir reichen, auch dies haben die Verantwortlichen der Schreiben offensichtlich nicht erkannt, nur für rechtsschutzversicherte Personen Klage ein, für die kein Kostenrisiko besteht. Die Drohkulisse, die in den Schreiben aufgebaut wurde, unter anderem mit dem hohen Kostenrisiko, muss somit leider komplett ins Leere gehen.

Personen, die nicht rechtsschutzversichert sind, raten wir gegenwärtig ausdrücklich von einer Klage ab, vor allem auch wegen des bestehenden Vollstreckungsrisikos.

BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?

Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen. Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe von ca. 20 Mio. € zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für die Geschädigten zuzugreifen.

BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit derartigen Klagen?

Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millenium AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse Erfolge verzeichnen. In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.

BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei Solar Millennium AG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Solar Millennium AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws
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